Polizei und Experten warnen:
Vorsicht vor illegalen Böllern

- Auch heuer wird die Polizei hunderte widerrechtlich eingeführte Knaller beschlagnahmt und bestrafen – auch in der Silvesternacht.
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Der Kauf von nicht zugelassenem Feuerwerk kann nicht nur für die Geldbörse gefährlich werden.
WELS. Der Jahreswechsel 2022/23 nähert sich mit großen Schritten. Nicht wenige Menschen aus Wels und Wels-Land haben bereits sich mit Feuerwerkskörpern ein. Und wie in jedem Jahr werden Raketen und Böller auch dieses Mal für Verletzungen sorgen. Deshalb plädiert die Polizei dazu, sich Bestimmungen und Vorsichtsmaßnahmen in Erinnerung zu rufen. So kann man schmerzhafte und teure Erfahrungen vermeiden.
„Das schönste und sicherste Feuerwerk ist und bleibt jenes des Nachbarn. Oder noch besser: Man verzichtet, auch aus Rücksicht auf die Umwelt und Tierwelt, überhaupt darauf.“
Bezirkspolizeikommandant Robert Hasenauer
Kategorien beachten
Grundsätzlich gibt es vier Kategorien von Pyrotechnikartikeln: F1 bis F4 (siehe unten). Wichtig sind vor allem die Kategorien F1 und, ganz besonders, F2, weil diese auch von nicht ausgebildeten Personen erworben und verwendet werden dürfen. Sie stellen die größte Gruppe der verwendeten Pyrotechnikartikel dar.
Für den Kauf eines Kategorie-F2-Böllers muss man mindestens 16 Jahre alt sein. Darüberhinaus muss das Feuerwerk mit einer CE-Kennzeichnung zertifiziert und im legalen Handel erworben worden sein. "Bei der Verwendung ist zu beachten, dass das Abfeuern im Ortsgebiet verboten ist", sagt Robert Hasenauer, Bezirkspolizeikommandant von Wels-Land. "Außer, der Bürgermeister erteilt befristete Ausnahmegenehmigungen." Darüber informiere jede Gemeinde einzeln ihre Bürger.
Natürlich ist laut Hasenauer Feuerwerk auch in der Nähe von Menschenansammlungen, Kirchen, Krankenhäusern, Altenheimen, Tierheimen, geschlossenen Räumen, vor explosionsgefährdeten Objekten wie Tankstellen et cetera sowie bei Sportveranstaltungen verboten. Umso mehr sei bei den sogenannten Abschussboxen und auch bei Raketen für sicheren Stand zu sorgen, damit die Ladungen auch dort hinfliegen, wo sie hin sollen "und nicht, wie schon oft passiert, in die Menschenmenge". "Auch von Alkohol ist abzuraten, da durch Alkoholisierung immer wieder schwere Unfälle passieren", so Hasenauer.
Gefahr für Leib und Leben
Die meisten Sach- und Personenschäden aber gäbe es jedes Jahr durch illegale Feuerwerkskörper. Ob aus dem tschechischen und polnischen Raum eingeschmuggelt oder über das Internet bestellt – von solchen gefährlichen "Überraschungseiern" ist dringend abzuraten: "Keine Zulassung und damit keine CE-Kennzeichnung, keine deutsche Gebrauchsanleitung, keine Qualitätskontrollen – Feuerwerk aus Tschechien ist einfach nur gefährlich", so der Pyrotechnikexperte Dieter Wurzer. "Bei im Ausland gekauften Produkten kann es aufgrund einer abweichenden chemischen Zusammensetzung des Feuerwerks ungewollt zu Unfällen mit Personenschaden kommen, wie leider Beispiele aus der Vergangenheit zeigen“, sagt Ulf Busse, Sprecher der Feuerwerkshändler Oberösterreich. Und sie werden immer größer, stärker und damit gefährlicher, so Markus Kreilmeier, Sprengstoffexperte der Polizei: „Wir haben schon Produkte sichergestellt, die haben 200 Gramm Nettoexplosivmasse. Laut Experten sind diese Sprengstoffe in einem Radius von eineinhalb Meter tödlich.“
Teures Schnäppchen
Neben den Gefahren für Leib und Leben drohen zudem drastische Strafen:
Wer bei den immer noch laufenden Kontrollen durch Zoll und Exekutive ertappt wird, ist bis zu 3.600 Euro los. "Schnell entpuppt sich dann ein mögliches Schnäppchen als wirklich extrem teuer und durch die Abnahme der Gegenstände fehlt auch das Feuerwerkserlebnis an Silvester“, so Busse. Deshalb appelliert Hasenauer: „Das schönste und sicherste Feuerwerk ist und bleibt jenes des Nachbarn. Oder noch besser: Man verzichtet, auch aus Rücksicht auf die Umwelt und Tierwelt, überhaupt darauf.“
Infos
Beim Kauf von Pyrotechnikartikeln ist – neben einer inländisch-/europäischen CE-Zertifizierung – vor allem auf die Kategorisierung zu achten.
• Grundsätzlich gibt es vier Kategorien von Pyrotechnikartikeln (F1 – F4)
• F1 und F2 können unter Einhaltung der Bestimmungen von jedermann erworben und verwendet werden.
• F1: Hier liegt die Altersgrenze bei 12 Jahren. Die Kategorie umfasst Feuerwerksscherzartikel wie Knallfrösche und Ähnliches.
• F2 – Altersgrenze 16 Jahre; Piraten, verschiedene kleinere Raketen, Vulkane und Ähnliches.
• Ab den Kategorien F3 und F4 ist für den Erwerb ein Pyrotechnikausweis und damit eine besondere Ausbildung erforderlich. Und für das Abschießen braucht es einen Bescheid der Bezirksverwaltungsbehörde
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