15 Jahre Haft
Welser Justiz kannte bei Kinderschänder-Duo keine Gnade
- 13 Opfer und keine Reue: Für zwei Pädophile setzte es am Welser Landesgericht lange Haftstrafen - einer der beiden erntete 15 Jahre für seine Vergehen.
- Foto: PantherMedia/K.Neudert
- hochgeladen von Philipp Paul Braun
Keine Gnade und die volle Härte der Justiz bekamen am Mittwoch, 14. Januar, zwei Kinderschänder am Welser Landesgericht zu spüren: Wie berichtet, hatten sich die beiden Pädophilen an 13 Burschen vergangen und dabei gefilmt – Für einen Täter, er kommt aus der Nähe von Wels, setzte es die Höchststrafe – zum Schutz der Gesellschaft, so das Gericht. Der Ältere aus dem inneren Salzkammergut kassierte sieben Jahre Haft und könnte so ob seines fortgeschrittenen Alters das Gefängnis nicht mehr lebend verlassen.
WELS. Der Arbeit von Staatsanwältin Kerstin Kutsam und ihrem rund 20 Minuten langen Plädoyer ist es wohl zu verdanken, dass zwei Kinderschänder am Welser Landesgericht die volle Härte der Justiz zu spüren bekamen – für beide Angeklagte (52 und 79) setzte es lange Haftstrafen - einer kassierte sogar die Höchststrafe von 15 Jahren. Wie berichtet, waren die Männer einschlägig vorbestraft – der jüngere, der früher selbst Opfer seines Mittäters war, hatte sogar 14 Einträge im Register. Der Ältere war Hauptangeklagter in einem riesigen Kindesmissbrauchsfall im Salzkammergut Ende der 90er Jahre. Reue sei bei keinem der beiden bemerkbar gewesen – auch als Kutsam die lange Anklage vortrug.
13 Missbrauchsopfer
13 unmündige Burschen sollen dem Duo zum Opfer gefallen sein, die missbraucht und von denen Pornos angefertigt wurden. Die meisten habe der 52-Jährige mit Zigaretten, Vapes oder Geld in die Wohnung gelockt, die mit Kameras ausgestattet war. Wie die Sachverständige beim unter-14-jährigem Hauptopfer bescheinigte, habe der Bub eine posttraumatische Belastungsstörung erlitten. Kutsam schraubte die Strafandrohung in diesem Fall auf 15 Jahre.
Keine Gnade für Kinderschänder
Wie ein zweites Gutachten bescheinigte, gehe von beiden Angeklagten akute Gefahr aus, denn: Bisher hatte keine der Strafmaßnahmen augenscheinlich Wirkung gezeigt. Richter und Schöffen kamen am Nachmittag zu einem eindeutigen Urteil: Für den 79-jährigen Erstangeklagten setzte es sieben Jahre und 15 Jahre Gefängnis für seinen 52-jährigen Mittäter. Beide müssen dem Hauptopfer 45.000 und 7.000 Euro zahlen – jeder weitere Geschädigte erhält 1.000 Euro. Folgeschäden aus ihren Taten werden die Kinderschänder ebenfalls übernehmen müssen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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