Gastro-Verordnung
Welser Wirte wurden zum Rapport geladen

Die unmittelbare Nähe von Lokalen in der Welser Innenstadt sorgt für Probleme bei der Umsetzung der Gastroverordnung. | Foto: BRS
  • Die unmittelbare Nähe von Lokalen in der Welser Innenstadt sorgt für Probleme bei der Umsetzung der Gastroverordnung.
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Pünktlich mit den angenehmeren Temperaturen öffneten zahlreiche Welser Gastronomen ihre Lokale und boten ab Mitte März Getränke zum Mitnehmen an.

WELS. Schon in den ersten Tagen wurde dieses Angebot von der Welser Bevölkerung begeistert angenommen. Vielleicht zu begeistert, war doch die Folge, dass es zu Massenansammlungen kam und die Menschen häufig die geltenden Regeln (siehe unten) vernachlässigten. Abstände wurden nicht eingehalten, Masken waren kaum zu sehen und auch die 50 Meter Distanz zum Lokal wurden ignoriert. Beschwerden und Anzeigen führten schließlich zum Einschreiten der Polizei. Nun lud die Welser Gesundheitsbehörde vier vermeintlich verantwortliche Gastronomen zu einem noch informellen Gespräch ins Welser Magistrat. Im Beisein der Polizei wies Georg Parzmayr, Leiter der Bezirksverwaltung, darauf hin, dass die Verordnungen der Bundesregierung einzuhalten seien. Laut seiner Auskunft verlief das Gespräch in einer "angenehmen Atmosphäre". Die Wirte seien einsichtig gewesen, sodass keine Strafen ausgesprochen werden mussten. "Sollten sich ähnliche Ansammlungen aber wiederholen, wird es unweigerlich zu Strafen kommen", so Parzmayr. Auch Gesundheitsreferentin Silvia Huber (SPÖ) äußerte sich zur Thematik: " Ich appelliere an die Vernunft. Wir wünschen uns alle, bald wieder gemütlich zusammensitzen zu können. Jetzt müssen wir noch durchhalten".

Die Innenstadtproblematik

Für die Gastronomen ergibt sich aber eine spezielle Problematik: Da in der Innenstadt viele Lokale in unmittelbarer Nähe liegen, führe die Einhaltung der 50-Meter-Regel dazu, dass die Gäste des einen Lokals dann ihre Getränke vor einem anderen konsumieren würden oder umgekehrt. Wie hier die Behörde künftig vorgehen will, ist offen. Die betroffenen Gastronomen sehen sich teilweise überfordert. "Die Menschen stehen ja auf öffentlichem Grund, da habe ich gar kein Recht, diese zu verstauben", so einer der Betroffenen, der nicht namentlich genannt werden will, gegenüber der BezirksRundschau. Auch der Wirtesprecher der Wirtschaftskammer, Josef Bauer, meldet sich zu Wort: "Im Detail kann ich zwar zur Situation in der Innenstadt wenig sagen. Grundsätzlich müssen Gastronomen aber die Gesetze und Verordnungen einhalten. Das sollte im Sinne der Fairness, denen gegenüber, die sich korrekt verhalten, erwähnt werden". Er selbst plädiere für ein rasches Öffnen der Gastronomie mit entsprechenden Hygienekonzepten. Das würde solche Situationen verhindern und sei sowohl für Kunden als auch für die Gastronomie das Beste.

Die Verordnung

Grundsätzlich ist das Betreten und Befahren von Betriebsstätten „zum Zweck der Inanspruchnahme von Dienstleistungen des Gastgewerbes“ verboten. Das Abholen von Speisen und Getränken im Zeitraum zwischen 06.00 und 19.00 Uhr ist zulässig. Eine Vorbestellung ist nicht notwendig.
Speisen und Getränke dürfen nicht im Umkreis von 50 Metern um die Betriebsstätte konsumiert werden.
• Bei der Abholung ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten sowie eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 (FFP2-Maske) ohne Ausatemventil oder eine äquivalente bzw. einem höheren Standard entsprechende Maske zu tragen.
Alkoholische Getränke dürfen nur dann abgeholt werden, wenn sie in „handelsüblich verschlossenen Gefäßen abgefüllt“ sind.

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