Stadt Wels
Verhaltenskodex für die sichere Nutzung von E-Scooter
Um für mehr Sicherheit im Straßenverkehr zu sorgen, wurde von der Stadt Wels zusammen mit den E-Scooter-Anbietern ein Verhaltenskodex ausgearbeitet. Dieser soll im April 2021 in Kraft treten.
WELS. Wendig, schnell, und überall einsatzbereit: Die türkisen und grünen E-Scooter sind auch in der Stadt Wels keine Neuheit mehr. Jedoch sei es laut Vizebürgermeister Gerhard Kroiß (FPÖ) in letzter Zeit vermehrt zu Beschwerden gekommen: Einige Nutzer würden mit zu hoher Geschwindigkeit durch die Fußgängerzone rasen und zusätzlich stünden diese durch fälschliches Abstellen auf Gehsteigen im Weg. Neben den beiden Anbietern Tier und Kiwi wird es in Wels mit Lime bald einen dritten geben, weswegen auch die Anzahl der Scooter in der Stadt steigt – über 20.000 Mal sei der von Tier in 2020 verwendet worden.
Mehr Sicherheit im Straßenverkehr
Für eine sichere Nutzung hat die Stadt Wels nun einen Verhaltenskodex zusammengestellt, der mit April 2021 in Kraft treten soll: „Wenn es drei Anbieter in Wels gibt, dann braucht es klare Regeln“, sagt Kroiß und fügt hinzu: „Ich bin davon überzeugt, dass die darin formulierten verbindlichen Regelungen zu einer höheren Sicherheit der Nutzer und der übrigen Verkehrsteilnehmer in Wels beitragen werden.“ So müssen in erster Linie die Betreiber des Verleihs darauf achten, dass ihre Roller den gesetzlichen Normen entsprechen und diese auch fach- und sachgerecht gewartet werden. In Bezug auf die Straßenverkehrsordnung (StVo) „gilt für diese alles, was auch für Fahrräder vorgesehen ist“ und das Tragen eines Helms bei der Nutzung wird für ebenfalls empfohlen.
Parkverbot auf Geh- und Radwegen
Um weitere Beschwerden zu vermeiden, muss auch auf das richtige Abstellen geachtet werden: So können Fahrer, die sich wiederholt nicht an die Regeln halten, aus der Nutzung ausgeschlossen werden. Ein Abstellverbot gilt in Radabstellanlagen, Zugänge und Einfahrten, in Haltestellen sowie auf Rad- und Gehwegen. Wird ein Fahrzeug vorschriftswidrig abgestellt, muss der Betreiber dieses nach drei Stunden abholen. Außerdem kann in solchen Situationen oder nach Ablauf der Drei-Stunden-Frist die Stadt Wels den E-Scooter auf Kosten des Betreibers entfernen lassen. Als Parkverbotszonen wurden zusätzlich die Grünanlagen Burgarten und Pollheimerpark sowie die Fußgängerzonen Bäcker-, Schmidt- und Hafergasse als Parkverbotszonen mit gesperrter Rückgabefunktion programmiert.
Geschwindigkeitsgrenze gegen Rasen
Und auch gegen das Rasen gibt es Abhilfe: Die Höchstgeschwindigkeit dürfe laut Kroiss nur mehr bei 25 Kilometer pro Stunde und in Fußgängerzonen bei maximal 10 Kilometer pro Stunde liegen. „Die Regelungen im E-Scooter-Verhaltenscodex sind für mich bestens geeignet, damit diese umweltfreundlichen Verkehrsmittel im Stadtverkehr auf eine für alle verträgliche Art und Weise zum Einsatz kommt“, betont Verkehrsstadtrat Klaus Hoflehner (SPÖ).
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