Kind angefahren
Nach Unfall in Kematen: "Mach Dich sichtbar"

Kinder sind im Straßenverkehr vom Vertrauensgrundsatz ausgenommen – höchste Vorsicht ist angebracht! | Foto: Symbolfoto: Wildbild
2Bilder
  • Kinder sind im Straßenverkehr vom Vertrauensgrundsatz ausgenommen – höchste Vorsicht ist angebracht!
  • Foto: Symbolfoto: Wildbild
  • hochgeladen von Manfred Hassl

Leider machen tragische Unfälle auch nicht vor Schutzwegen, Gehsteigen, Schulweg und Straßen halt! Dies vor allem bei schlechter Sicht, Nebel, Regen, Schnee und Dunkelheit, die im Herbst und Winter vorherrschen.

In Kematen hat sich vor kurzem schon wieder ein Schutzweg-Unfall mit einem Kind ereignet (Bericht siehe HIER). Der Gesetzgeber nimmt Kinder explizit vom Vertrauensgrundsatz aus. Seit 1.10.1994 gilt mit § 29a der StVO zusätzlich der “unsichtbare Schutzweg” in seiner heutigen Fassung: Kann ein Fahrzeuglenker erkennen, dass Kinder einzeln oder in Gruppen – auch wenn sie von Erwachsenen begleitet werden – die Fahrbahn überqueren oder überqueren wollen, muss er ihnen das unbehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn ermöglichen und anhalten. Also bereits dann, wenn die Kinder noch am Gehsteig stehen und über die Fahrbahn gehen wollen. Kinder haben also immer Vorrang. Dr. Karl Mark, Präsident des Vereins Sicheres Tirol weist darauf hin, dass die geringe Anhaltebereitschaft von Fahrzeuglenkern und das Überschreiten von Tempolimits im Ortsgebiet, ein großes Problem darstellt.

“Echter” Schutzweg

Nur jedes zweite Kind kann ungehindert die Straße queren! Selbst vor tatsächlich gekennzeichneten Schutzwegen (Zebrastreifen) gehen viele Fahrzeuglenker nicht vom Gas. Ein besonderer Konfliktherd ist der “ungeregelte” Schutzweg, also ein nur durch Zebrastreifen und Verkehrszeichen markierter Fußgängerübergang. Hier gilt seit 1.10.1994: Ein Fußgänger hat prinzipiell Vorrang, wenn er sich auf einem Schutzweg befindet oder diesen erkennbar benutzen will. „Geschwindigkeit verringern und bremsbereit fahren – vor allen Schutzwegen, auch vor den unsichtbaren!”, appelliert Dr. Karl Mark.

"Sichtbar machen" sollte vor allem für Kinder gelten! | Foto: Verein sicheres Tirol
  • "Sichtbar machen" sollte vor allem für Kinder gelten!
  • Foto: Verein sicheres Tirol
  • hochgeladen von Manfred Hassl

Dunkel gekleidete Fußgänger

... können bei schlechter Sicht im Abblendlicht vom Autofahrer erst aus 30 bis 40 Metern Entfernung wahrgenommen werden, während ein Fußgänger mit reflektierender Kleidung schon aus einer Entfernung von 130 bis 150 Metern gesehen wird. Das menschliche Auge hat bei schlechten Lichtverhältnissen eine höhere Leistung zu erbringen. Alle unterstützenden Mittel, z.B. helle Accessoires (Taschen, Rucksäcke, Kappen) und Bekleidung oder besser noch reflektierende Materialien auf der Bekleidung, können mithelfen, früher sichtbar zu sein.  "Die gelben Sicherheitsweste, reflektierende Arm- bzw. Fußbänder, aber auch reflektierende, helle Kleidung, schützen uns und unsere Kinder auf der Straße! Bitte ziehen sie sich, ihren Kindern und SchülerInnen die gelben Sicherheitswesten oder helle reflektierende Kleidung an. Wir Erwachsene haben eine Vorbildwirkung zu erfüllen", so der dringende Aufruf des Vereins SICHERES TIROL an alle Eltern, Erziehungsberechtigte und Lehrpersonen.

Weitere Polizeimeldungen finden Sie HIER
Weitere Berichte aus der Region: www.meinbezirk.at/westliches-mittelgebirge

Kinder sind im Straßenverkehr vom Vertrauensgrundsatz ausgenommen – höchste Vorsicht ist angebracht! | Foto: Symbolfoto: Wildbild
"Sichtbar machen" sollte vor allem für Kinder gelten! | Foto: Verein sicheres Tirol
Du möchtest regelmäßig Infos über das, was in deiner Region passiert?

Dann melde dich für den MeinBezirk.at-Newsletter an

Gleich anmelden

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Folge uns auf:

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.