Gemeinderatsentscheid
Kompromiss beim Thema Ortsbildschutz in Axams

Die Ausweisung von Schutzzonen wird in Axams nicht weiter verfolgt –die Erlassung örtlicher Bauvorschriften wurde aber im Gemeinderat beschlossen. | Foto: Tauber
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Das Thema Ortsbildschutz wurde in den vergangenen Wochen in Axams kontrovers diskutiert. Schlussendlich wurde ein Kompromiss gefunden, mit dem (fast) alle leben können.

AXAMS.
"Die jüngste Gemeinderatssitzung, bei der eine endgültige Entscheidung zum Thema Ortsbildschutz auf der Tagesordnung stand, ist sehr sachlich verlaufen," will Bürgermeister Thomas Suitner einleitend festgehalten wissen.

Ortsbild als Visitenkarte

Der Gemeinderat hat sich am 11. Mai dazu entschieden, einen Verordnungsentwurf zur Erlassung örtlicher Bauvorschriften nach der Tiroler Bauordnung sowie einer Schutzzone nach dem Stadt- und Ortsbildschutzgesetz aufzulegen (Bezirksblätter berichteten). Dies sind die beiden wesentlichen Instrumente, die einer Gemeinde in Sachen Ortsbildschutz zur Verfügung stehen. Stein des Anstoßes waren bauliche Fremdkörper, die auch noch in jüngster Vergangenheit in der Mittelgebirgsgemeinde entstanden sind und die beschränkte Möglichkeit, die eine Gemeinde ohne Vorgaben bei Bauvorhaben hat: „Der noch vorhandene ländliche Charakter unserer Gemeinde soll möglichst erhalten bleiben. Schließlich ist das Ortsbild die Visitenkarte des Dorfes“, so Bgm. und Bauausschussobm. Thomas Suitner über die Beweggründe.

Stellungnahmen

Nach der Beschlussfassung im Gemeinderat wurden die betroffenen Liegenschaftseigentümer/innen eingeladen, eine Stellungnahme abzugeben. Während es zum Erlass örtlicher Bauvorschriften fast keine Einwände gab (ca. 5 Prozent), wurden in der Schutzzone vor allem bei den Besitzern charakteristischer Gebäude große Bedenken. 15 von 22 Betroffene und damit über zwei Drittel gaben eine negative Stellungnahme ab.

Bgm. Thomas Suitner: "Wir haben einen Kompromiss gefunden, bei dem sich niemand als Verlierer fühlt." | Foto: Auer
  • Bgm. Thomas Suitner: "Wir haben einen Kompromiss gefunden, bei dem sich niemand als Verlierer fühlt."
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Keine Brechstange

„Wir haben für die Betroffenen beim Stadt- und Ortsbildschutzgesetz den Vorteil gesehen, dass sie Mehrkosten, die im Bauverfahren beim Sanieren alter Bestände entstehen, durch das Land und zu einem kleineren Teil durch die Gemeinde ersetzt bekommen. Es ist uns aber nicht gelungen, die Hauptbetroffenen zu überzeugen“, nimmt der Bürgermeister das Ergebnis zur Kenntnis. Jedenfalls habe man versprochen, keine Entscheidung mit der Brechstange herbeizuführen.

Entscheidungsfindung

Der Gemeinderat hat sich daher dazu entschieden, die Ausweisung einer Schutzzone nicht weiter zu verfolgen. Sollte sich ein/e Besitzer/in eines charakteristischen Gebäudes im Zuge einer Sanierung dennoch dazu entscheiden, sich an die Vorgaben nach dem SOG zu orientieren und das Vorhaben von einem Sachverständigenbeirat bewerten zu lassen, erklärt sich die Gemeinde weiterhin dazu bereit, die entstehenden Mehrkosten, aufgeteilt zwischen Land und Kommune, zu übernehmen.

Keine Angst vor SOG

„Jene, die ihre Häuser bereits seit Jahrzehnten und teilweise Jahrhunderten erhalten, bräuchten auch das SOG nicht zu fürchten, sondern nur den Charakter des Gebäudes so weiter zu erhalten, wie sie es ohnehin bereits tun und würden dafür sogar zusätzliche Förderungen bekommen“, hofft der Bürgermeister, Betroffene noch von der Sinnhaftigkeit freiwillig überzeugen zu können. Derzeit würden immer noch Mythen zum SOG herumschwirren, beispielsweise, dass sich die Gemeinde bei Hausbesitzern ins Grundbuch eintragen lassen würde. Der Bürgermeister findet dafür nur ein Wort: "Schwachsinn!"

Bauvorschriften kommen

Die Erlassung örtlicher Bauvorschriften wurden vom Gemeinderat mit 16 Stimmen bei einer Gegenstimme abgesegnet. Sie sehen für das Ortszentrum die Errichtung symmetrischer Satteldächer in Holz mit matter Dacheindeckung, die dachbündige Installierung von PV-Anlagen, die Begrenzung von Dachgauben, hell verputzte oder mit Holzschalung verkleidete Fassaden sowie Balkone in Holz oder blickdurchlässigem Schwarzmetall vor.

Reglementierungen

Für das gesamte Gemeindegebiet wurde eine strenge Reglementierung von Werbeeinrichtungen sowie eine Begrenzung straßenseitiger Einfriedungen auf 1,3 Meter vor allem aufgrund der Verkehrssicherheit beschlossen: „Wir haben im Gemeinderat schlussendlich einen Kompromiss gefunden, damit sich nicht jene als Verlierer fühlen, die ihre Häuser schon seit jeher erhalten und gleichzeitig gewährleistet wird, dass nicht weitere Fremdkörper im Ortszentrum entstehen,“ so der Bürgermeister abschließend.

Weitere Infos über die Gemeinde Axams: www.axams.tirol.gv.at
Weitere Berichte aus der Region: www.meinbezirk.at/westliches-mittelgebirge

Die Ausweisung von Schutzzonen wird in Axams nicht weiter verfolgt –die Erlassung örtlicher Bauvorschriften wurde aber im Gemeinderat beschlossen. | Foto: Tauber
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