Mehr Schutz für Verkehrsanrainer in Völs und Kematen

AK-Präs. Erwin Zangerl plädiert für eine vorübergehende Aufhebung der Vignettenpflicht auf der A12! | Foto: Gstraunthaler
  • AK-Präs. Erwin Zangerl plädiert für eine vorübergehende Aufhebung der Vignettenpflicht auf der A12!
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Nicht verständlich ist für AK Präsident Erwin Zangerl, dass die abgas- und lärmgeplagten Anrainer entlang der Ausweichroute in Völs und Kematen nicht einmal für ein paar Wochen eine Entlastung erhalten. Die AK hatte als Sofort-Maßnahme eine Aufhebung der Vignettenpflicht gefordert. Aber: Geld scheint wichtiger zu sein als die Gesundheit der betroffenen Anrainer.

Ausweichroute

Bis 6. April dürfte die B171 nach dem Felssturz aus der Martinswand für den Verkehr gesperrt bleiben. Leidtragende sind die Anrainer entlang der Ausweichroute, die durch Völs und Kematen führt. AK Präsident Erwin Zangerl hatte deshalb von der ASFINAG umgehend die Aufhebung der die Vignettenpflicht für die A12 zwischen Innsbruck-Kranebitten und Zirl-Ost bis zum Ende der Sicherungs- und Sanierungsarbeiten gefordert. Gleichzeitig hatte er auch Grünen-LHStv. Ingrid Felipe in die Pflicht genommen: „Wo bleibt Ihr Einsatz für die Anrainer, um sie vor zusätzlicher Abgas- und Lärmbelastung zu schützen?“

Keine Entlastung

AK Präsident Zangerl: „Es gibt anscheinend keine Möglichkeit, die Anrainer für ein paar Wochen zu entlasten. Geld scheint wichtiger zu sein, als die Gesundheit der abgas- und lärmgeplagten Anrainer.“ Laut Auskunft von Landeshauptmann Platter habe der Vorstandsdirektor der ASFINAG, Dr. Klaus Schierhackl, mitgeteilt, dass eine Vignettenbefreiung nach dem Bundesstraßenmautgesetz nur bei einer Zwangsumleitung auf die Autobahn möglich ist. Dies sei jedoch nicht gegeben.
Für die lärmgeplagten Anrainer sicher keine zufriedenstellende Situation, zeigt sich AK Präsident Erwin Zangerl enttäuscht. Auf der einen Seite kein Entgegenkommen von Land und ASFINAG, auf der anderen Seite gilt es festzuhalten, dass die ASFINAG über die Sondermaut den größten Teil ihrer Einnahmen aus Tirol erhält und die Tirolerinnen und Tiroler damit seit Jahrzehnten benachteiligt werden. Tirol trägt die Belastungen und die ASFINAG erhält die Mauteinnahmen. Vielleicht sollen die Tirolerinnen und Tiroler die ASFINAG an die Bestrebungen erinnern, Anspruch auf diese Einnahmen zu stellen. Bezeichnend auch die Pläne der ASFINAG, ihren Tiroler Geschäftsführer nicht mehr nachzubesetzen. Und das, obwohl das Land Tirol maßgeblich an der Alpenstraßen-Gesellschaft beteiligt ist und ein kompetenter Ansprechpartner vor Ort besonders wichtig ist.

Stellungnahme der ASFINAG

Zu Sperre B 171 und Vignettenbefreiung heißt es dazu in einer Stellungnahme der ASFINAG:
"Zur Forderung von AK-Präsident Zangerl zur Vignettenbefreiung für die A12 Inntal Autobahn im Zuge des Felssturzes auf der B 171 hält die ASFINAG fest, dass es der zuständigen Behörde im Falle von Ereignissen höherer Gewalt (wie etwa Naturgefahren) obliegt, im Rahmen ihrer Prüfung der jeweiligen Situation eine solche zeitweise Vignettenbefreiung herbeizuführen. Bis dato liegt der ASFINAG das nicht vor. Die ASFINAG handelt österreichweit nach den Vorgaben des Bundesstraßenmautgesetzes - das ist auch in diesem Fall so."

Zur Führung ASFINAG Alpenstraßen GmbH aus Wien teilt das Unternehmen folgendes mit:
"Grundsätzlich: Die Geschäftsführer der ASFINAG Service GmbH, Josef Fiala und Rainer Kienreich, werden diese Funktion auch in der ASG übernehmen. In den anderen Bundesländern ist das bereits der Fall. Vor Ort wird es aber einen Prokuristen als Ansprechpartner geben. Für die 242 Mitarbeiter in Innsbruck wird sich nicht viel ändern. Der Betrieb mit fünf Autobahnmeistereien, die zwei Tunnelüberwachungszentralen und die Überwachung aller Infrastrukturanlagen am hochrangigen Straßennetz in Tirol und Vorarlberger erfolgt wie bisher. Wesentlich ist: die Arbeitsplätze bleiben erhalten - ebenso die ASFINAG Alpenstraßen GmbH als eigenständige Tochterfirma in der ASFINAG." (Zitat Ende).

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