EU-Datenschutzgrundverordnung: Zu Unrecht ignoriert!

Das EU-Gesetz über den Datengrundschutz ist in Kraft und wird 2018 wirksam – Unternehmer sollten sich informieren. | Foto: MEV
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Nicht einmal ignorieren! Auf diese knappe Aussage kann man den Umgang mit der EU Datenschutzgrundverordnung in Tirol zusammenfassen. Dabei ist dieses Gesetz bereits seit 2016 in Kraft und wird mit 25. Mai 2018 wirksam. Mit gravierenden Auswirkungen.
Die EU Datenschutz Grundverordnung (kurz: DSGVO) fasst die zahlreichen lokalen Gesetze auf Europäischer Ebene zusammen – und sorgt für eine Revolution am weltweiten Datenmarkt. Denn dieses Gesetz nimmt alle Unternehmen in die Pflicht ,welche persönliche Daten von Menschen in der EU verarbeiten - unabhängig davon, in welcher Region dieser Welt das Unternehmen ansässig ist.

Viel Arbeit für Unternehmer

Markus Reitshammer aus Götzens ist mit seinem Unternehmen Re – Systems seit bald 20 Jahren am Markt und als geprüfter Datenschutzbeauftragter mit Universitätszertifikat tief in der Materie verwurzelt. „Was gut für die einzelnen Personen ist, bringt den Unternehmen viel Arbeit. Und zwar allen Unternehmen, denn auch ein Einzelunternehmer muss sich mit den Auswirkungen der DSGVO auseinandersetzen.“ so Reitshammer. Zwar wird der geforderte Grad der Umsetzung an die Unternehmensgrößen angepasst werden, doch darf sich niemand als „zu klein“ erachten. "Jeder Unternehmer steht in der Pflicht, die personenbezogenen Daten, welche er in seinem Betrieb verarbeitet oder an externe zu Verarbeitung weitergibt, gesetzeskonform zu behandeln", klärt Reitshammer auf.

Informationspflicht

Dazu zählt neben dem Schutz dieser Daten vor unrechtmäßigem Zugriff auch die Informationspflicht gegenüber den betroffenen Personen. Denn ab dem 25. Mai 2018 kann jede Person von jedem Unternehmen Auskunft verlangen, ob und wenn ja, welche ihrer personenbezogenen Daten auf welche Art und Weise und zu welchem Zweck durch das Unternehmen verarbeitet werden. Markus Reitshammer: "Auch bei der Erhebung der Daten muss der Betroffene umfangreich über die geplante Verwendung und Widerspruchsrechte informiert werden.
" Der besonders hohe Strafrahmen von 20.000.000,- Euro oder bis zu 4 % des (Konzern)Jahresumsatzes pro Vorfall verfehlt das Ziel der Abschreckung bestimmt nicht.

Wichtiges Kriterium

Dennoch, oder vielleicht gerade wegen dieser horrenden Beträge sehen sich viele KMU und EPU nicht als Adressaten dieser neuen EU Verordnung, weiß der IT-Spezialist zu berichten. „Dabei geht es hier nicht darum, welche Unternehmensgröße man hat. Es zählt allein die Frage, ob man im Betrieb personenbezogene Daten verarbeitet. Und das beginnt schon beim Namen einer Privatperson. Man denke an eine simple Adressliste oder das Fakturenprogramm“. Nicht nur die Daten externer Personen fallen unter den Schutz der DSGVO, sondern auch die der Mitarbeiter. „Daten für die Lohnverrechnung, Personalakten oder auch Bewerbungsunterlagen beinhalten in aller Regel personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO und müssen entsprechend behandelt werden“ so der Systemhauschef weiter.

Wichtige Tipps

Es ist also höchst an der Zeit sich zu informieren und geeignete Maßnahmen zu setzen. „Der Stichtag für die Wirksamkeit steht. Am 25. Mai 2018 endet die zweijährige Übergangsfrist und die Regelungen werden vollumfänglich Wirksam. Bis dahin müssen die Maßnahmen umgesetzt sein,“ so Reitshammer. Und welche Tipps hat der Datenschutz Experte für die Unternehmer? „Kommen Sie ins Handeln! Erfassen Sie zuerst, wie und wo Sie personenbezogene Daten im Unternehmen verwenden. Nutzen Sie kostenlose Informationsmöglichkeiten wie meinen Blog https://informationssicherheit.jetzt und die Angebote der Wirtschaftskammer. Holen Sie sich gegebenenfalls externe Unterstützung in Form von Seminaren, Workshops oder Beratung von Experten. Wo möglich können sich mehrere befreundete Betriebe auch gemeinsam beraten lassen um die Kosten überschaubar zu halten.“
Handeln und innovative Umsetzungsansätze sind also gefragt. Positive Seiten für die Unternehmer findet Reitshammer auch: „Unternehmen sind gezwungen, ihre Abläufe zu durchleuchten. Ein Idealer Zeitpunkt für Optimierungen und saubere Strukturen. Die tragen zum Unternehmenserfolg positiv bei.“

Das EU-Gesetz über den Datengrundschutz ist in Kraft und wird 2018 wirksam – Unternehmer sollten sich informieren. | Foto: MEV
IT-Experte Markus Reitshammer aus Götzens weiß über das neue Gesetz bestens Bescheid. | Foto: privat
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