Lockerungen
Prostitution wird ab 1. Juli wieder erlaubt

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- hochgeladen von Alexandra Wrann
Derzeit werden vom Ministerium Hygiene- und Schutzempfehlungen für Sexarbeiterinnen erarbeitet.
ÖSTERREICH. Ab dem 1. Juli ist in Österreich auch die Prostitution wieder erlaubt. Mit Ablauf des 30. Juni wird jener Paragraf, der das Betreten von Bordellen und Laufhäusern untersagt, entfallen. Das bestätigte das Gesundheitsministerium am Donnerstag der APA.
Nach der COVID-19 Lockerungsverordnung der Bundesregierung waren bisher alle Lokale, Bordelle, und Laufhäuser geschlossen zu halten. Rund 8.000 registrierte Sexarbeiterinnen in Österreich sind davon betroffen. Das Tätigkeitsverbot galt auch für Hausbesuche. Aktuell erarbeitet das Ministerium gemeinsam mit Vertretern von Selbstorganisationen und Beratungsstellen Hygiene- und Schutzempfehlungen. "Wir begrüßen es, dass Sexarbeit wieder erlaubt wird", so Eva van Rahden, Leiterin der Beratungsstelle für Sexarbeiter "Sophie" der Volkshilfe Wien zur APA.
Finanzielle Situation für Frauen verschärft
Die Frauen hatten zwar als Selbständige Anspruch aus Leistungen aus dem Härtefallfonds, die Corona-Krise verschärfte jedoch ihre finanzielle Situation. Mehr als 300 Lebensmittelpakete und Gutscheine habe "Sophie" an Betroffene ausgegeben. Während der Coronakrise hätten sich Sexarbeiter schlecht informiert gefühlt, so van Rahden. Vereinzelt hätten Frauen bei der Beratungsstelle auch angegeben, trotz Verbots am Straßenstrich weitergearbeitet zu haben, da es keine soziale Absicherung gab. "Wir wissen aber von ganz vielen Frauen, dass sie die Regelungen ernst genommen und sich daran gehalten haben", sagte van Rahden.
Mittlerweile können Sexarbeiterinnen seit dem 8. Juni in Wien wieder die Pflichtuntersuchungen bei Amtsärzten und Ambulatorien wahrnehmen. In Niederösterreich und dem Burgenland werden die Untersuchungen ebenfalls bereits durchgeführt, so van Rahden im Gespräch mit der APA.
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