Nationalrat
Glyphosatverbot tritt nicht in Kraft

Der Einsatz des Unkrautvernichtungsmittels ist vorerst weiter erlaubt.  | Foto: Pixabay

Das im Juli im Parlament beschlossene Verbot des Unkrautvernichters wird nicht in Kraft treten. 

ÖSTERREICH. Im Juli hatte der von der SPÖ eingebrachte Antrag für ein Verbot des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat eine Mehrheit im Nationalrat gefunden. Am Montag wurde jedoch bekannt, dass Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein das Verbot nicht kundmachen wird. Somit tritt es nicht in Kraft.

Der Grund dafür ist ein Formalfehler. Denn das Gesetz hätte der Europäischen Union vorab als Entwurf zur Notifizierung übermittelt werden müssen. Das ist aber nicht geschehen ist.

Das Anfang Juli von einer Allianz aus SPÖ, FPÖ und NEOS beschlossene, nationale Verbot des Pflanzengifts hätte ab Anfang 2020 wirksam werden sollen. Die ÖVP hatte nach dem Beschluss des Verbots von einem „Schlag ins Gesicht der Bauern, die den Wirkstoff sachgerecht anwenden“ gesprochen. 

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Der Wirkstoff Glyphosat steht im Verdacht, krebserregend zu sein. Auf den Markt gebracht wurde es als Herbizid von der Firma Monsanto, einer Tochter des weltweiten Chemiekonzerns Bayer. Der Konzern sieht sich mittlerweile in den USA mit einer Klagewelle wegen möglicher Gesundheitsschäden durch Glyphosat konfrontiert. „Die Entscheidung des österreichischen Nationalrats steht im Widerspruch zu umfangreichen wissenschaftlichen Ergebnissen zu Glyphosat“, hatte Bayer auf das Verbot Anfang Juli reagiert.

Entscheidung "unverständlich"

Jörg Leichtfried (SPÖ) bezeichnet die Nicht-Kundmachung des Glyphosatverbots am Montag per Aussendung als „unverständlich“. "Nicht die österreichische Bundeskanzlerin kann die EU-Konformität dieses Gesetzesbeschlusses prüfen, sondern allein der dafür zuständige Europäische Gerichtshof (EuGH)“, so Leichtfried. Komme es nicht zur Umsetzung des Verbots, werde die SPÖ den Antrag erneut einbringen, so der Klubvorsitzende der SPÖ.

Die Grüne Nationalratsabgeordnete Olga Voglauer fordert die Regierung Bierlein auf zu handeln, nachdem sich der "sachliche Grund für das Verbot nicht geändert" habe. "Wenn die Bundeskanzlerin auf ihrem Standpunkt beharrt, dass die formalrechtlichen Gründe gegen ein Inkrafttreten sprechen, muss sie dem Willen des Gesetzgebers Folge leisten und dem Parlament eine Regierungsvorlage für ein Glyphosatverbot zukommen lassen."

Greenpeace: "Verrat an Demokratie"

Scharfe Kritik kommt auch von der Umweltschutzorganisation Greenpeace. Die Europäische Kommission hätte das Gesetz mittels eines rechtlich bindenden Einspruchs stoppen können, hätte dies aber nicht getan, betont Greenpeace. "Von der EU-Kommission erfolgte in der Frist von drei Monaten kein Einspruch - und trotzdem weigert sich Kanzlerin Bierlein unter dem Druck von Bayer, Monsanto und der Landwirtschaftskammer, das Gesetz nun in Kraft zu setzen und schiebt stattdessen formaljuristische Ausreden vor", kritisiert Greenpeace-Geschäftsführer Alexander Egit. "Wir fordern von Kanzlerin Brigitte Bierlein, alle notwendigen Schritte zu setzen, um den demokratischen Willen der Österreicherinnen und Österreicher und des Österreichischen Parlaments umzusetzen." Alles andere sei ein Verrat an der Demokratie, so die Umweltschutzorganisation.

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