Gewaltschutz in Österreich
Gewalt ist niemals eine Lösung!

„Ich hoffe, dass derartige Bilder im öffentlichen Raum zu groß sind, um übersehen zu werden und die Menschen dazu bringen, sich mit diesem Thema zu beschäftigen“, Gottfried Helnwein bei der Eröffnung der temporären Ausstellung „Gegen Gewalt“ im Wiener Ringturm. Der renommierte Künstler verwies dabei auf seine beiden Kunstwerke „My Sister“, die das Gesicht eines blutverschmierten Mädchen zeigen und die in einer 3000 m2-Version auf zwei Gebäudeseiten des Ringturms platziert wurden.

Die erschreckenden Fakten liefert die Ausstellung gleich beim Eingang. So hat jede dritte Frau in Österreich zwischen 18 und 74 ab dem Alter von 15 Jahren körperliche und/oder sexuelle Gewalt erlebt. In Partnerschaften wurden 16,4 % (rund 514.000 Frauen) Opfer von körperlicher und/oder sexueller Gewalt, 36,92 % wurden mit psychischer Gewalt konfrontiert. Außerhalb von Partnerschaften haben 863.000 Frauen und Mädchen (26,61 %) Gewalt erfahren, jede fünfte Frau wurde gestalkt.

Die Zahl der Femizide ist 2023 bereits auf 25 (Stand: 10. November) angestiegen. Laut einer Studie des Instituts für Konfliktforschung, die die Frauenmorde zwischen 2016 und 2020 untersuchte, waren in 74 Prozent die Partner bzw. Ex-Partner die Täter. Bei 30 Prozent der Fälle war bereits eine Gewaltvorgeschichte aktenkundig, rund ein Viertel der Opfer hat den gewalttätigen Partner bereits angezeigt. Es besteht akuter Handlungsbedarf, und das obwohl das Gewaltschutzrecht erst 2019 novelliert wurde und eigentlich breite Akzeptanz findet.

Betretungs- und Annäherungsverbot

Das österreichische Gewaltschutzrecht besteht aus Einzelbestimmungen verschiedenster Rechtsvorschriften. Das polizeiliche Vorgehen gegen Gewalt in der Familie und gegen gefährliche Angriffe wird im Sicherheitspolizeigesetz geregelt. Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes können gemäß § 38 a SPG ein Betretungs- und Annäherungsverbot aussprechen. Dem Gefährder ist es dann untersagt, die Wohnung samt einem Umkreis von hundert Metern zu betreten. Weiters darf er sich dem Gefährdeten im Umkreis von 100 Metern nicht annähern. Eine genaue Festlegung des Schutzbereiches ist dadurch nicht notwendig, da sich dieser mit der gefährdeten Person bewegt. Seit 1. Jänner 2022 wird zusätzlich ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen. Die Polizei überprüft mindestens einmal innerhalb der ersten drei Tage die Einhaltung des Verbots und hat die Gewaltschutzzentren zu informieren, die seit 1997 in jedem Bundesland eingerichtet wurden.

Das Betretungs- und Annäherungsverbot endet grundsätzlich zwei Wochen, bei Einbringung von einstweiligen Verfügungen gemäß §§ 382 b-d Exekutionsordnung spätestens vier Wochen nach der Anordnung. Werden diese einstweiligen Verfügungen allerdings vom Bezirksgericht bewilligt, dann können die Maßnahmen bei Gewalt in der Wohnung bis zur Dauer von 6 Monaten (in den anderen Fallkonstellationen bis 1 Jahr) bzw. zur rechtskräftigen Beendigung eines damit verbundenen Verfahrens (wie einer Scheidung) verlängert werden. Die einstweiligen Verfügungen können auch ohne vorheriges Einschreiten der Polizei beantragt werden. Bei Minderjährigen können diese Anträge bei Gefährdung des Kindeswohls auch von der Kinder- und Jugendhilfe gestellt werden.

Einstweilige Verfügungen

§ 382 b EO regelt den Schutz vor Gewalt in Wohnungen und umfasst den Auftrag, die Wohnung und deren unmittelbare Umgebung zu verlassen und ein Verbot der Rückkehr. § 382 e gewährleistet einen allgemeinen Schutz vor Gewalt. Das Gericht kann dabei auf Antrag dem Gefährder verbieten, sich an bestimmten Orten aufzuhalten, sich dem Antragsteller oder bestimmten Orten zu nähern bzw. Kontakt mit dem Antragsteller aufzunehmen. Die sogenannte „Stalking-EV“ gemäß § 382 d EO schützt Personen vor Eingriffen in die Privatsphäre, u.a. durch das Verbot der Verfolgung der gefährdeten Partei, das Verbot jeglicher Kontaktaufnahme (inkl. SMS, Anrufe, E-Mails) oder das Verbot, Tatsachen oder Bildaufnahmen des höchstpersönlichen Lebensbereiches weiterzuverbreiten.

Gewaltpräventionsberatung

Neu eingeführt wurden durch das Gewaltschutzgesetz 2019 nicht nur Fallkonferenzen bei Hochrisikofällen, sondern auch die verpflichtende Gewaltpräventionsberatung. Der Gefährder hat binnen fünf Tagen ab Anordnung des Betretungs- und Annäherungsverbotes eine Beratungsstelle für Gewaltprävention zu kontaktieren. Binnen weiterer 14 Tage ab Kontaktaufnahme hat eine Beratung stattzufinden, die derzeit mit einer Dauer von 6 Stunden festgelegt ist. Wird diese Verpflichtung nicht eingehalten, droht – ebenso wie bei Verstößen gegen das Betretungs- und Annäherungsverbot – eine Geldstrafe bis zu 2500 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 5000 Euro.

Unabhängig von diesen Maßnahmen können Gewaltopfer die Täter natürlich auch polizeilich (oder direkt bei der Staatsanwaltschaft) anzeigen. Gewaltopfer haben außerdem gemäß der Strafprozesordnung Anspruch auf psychosoziale und juristische Prozessbegleitung. Die Frauenhelpline gegen Gewalt (0800 222 555) ist rund um die Uhr kostemlos erreichbar.

Mangelnde Strafverfolgung

Im Jahr 2022 wurden 14.643 Betretungs- und Annäherungsverbote ausgesprochen, rund 88 Prozent betrafen Männer. Der Anstieg gegenüber 2021 (13690) wird nicht mit einer Gewaltzunahme, sondern mit einer höheren Sensibilisierung der Bürger erklärt. Um die Gewaltspirale in unserer Gesellschaft einzudämmen, muss allerdings an noch zahlreichen anderen Rädern gedreht werden. Experten fordern beispielsweise mehr Annäherungsverbote bei Stalking und Cyber-Stalking und mehr Kontaktverbote bei Anrufen und Textnachrichten. Kontaktverbote sollten strenger kontrolliert werden, bei Verstößen Festnahmen angeordnet werden. Die Beratungsstellen wünschen sich eine rechtliche Möglichkeit, proaktiv Kontakt mit Gefährdern aufnehmen zu können.

Die GREVIO (eine ExpertInnengruppe des Europarats für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt) lobt zwar das österreichische Gewaltschutz-System, kritisiert aber die mangelnde Strafverfolgung der Gewalttäter. Viele Fälle werden durch Diversion (anstatt einer strafrechtlichen Verurteilung) beendet, außerdem gäbe es Probleme bei polizeilichen Ermittlungen und der Beweiserhebung im Ermittlungsverfahren.

Informationskampagnen

Die Neos forderten zuletzt in einem parlamentarischen Entschließungsantrag eine strukturelle Erhebung aller bestehenden Gewaltschutzeinrichtungen von Bund, Länder und Gemeinden. Und das nicht unbegründet, verliert man doch aufgrund der zahlreichen singulären Interventionsstellen, Opferschutzeinrichtungen und Beratungsstellen leicht den Überblick über das Gesamtkonzept. Zumindest eine Informationskampagne für Frauen und Mädchen wurde einstimmig im Parlament beschlossen. Verbessert werden muss auch die juristische Information für alle Beteiligten. So waren zuletzt Streitigkeiten über die Obsorge und das Besuchsrecht Grund für gewaltsame Auseinandersetzungen, die bei rechtzeitiger Aufklärung der Rechtslage vielleicht verhindert hätten werden können.

Mehr Geld für Frauenberatungsstellen

Das Frauenbudget wurde für das Jahr 2024 um 9,3 Millionen Euro auf 33,6 Millionen Euro aufgestockt. Davon fließen 13,6 Millionen Euro in die Frauen- und Mädchenberatungsstellen. „Wir wollen einen 100-prozentigen Flächendeckungsgrad. Künftig soll es daher in jedem Bezirk entsprechende Einrichtungen geben“, so die Frauenministerin Susanne Raab (ÖVP). Außerdem sollen gerichtsmedizinische Gewaltambulanzen eingerichtet werden, die mittels professioneller Spurensicherung die Verurteilungsrate erhöhen sollen.

StoP – Stadtteile ohne Partnergewalt

„StoP – Stadtteile ohne Partnergewalt“ nennt sich ein in Hamburg entwickeltes Konzept, das auf Nachbarschaftsebene versucht, Gewalt in den Familien zu verhindern. Dazu zählen nicht nur regelmäßige Frauen- und Männertische und Informationskampagnen zur Sensibilisierung gegen Gewalt und patriarchale Strukturen, sondern auch das Mittel der „paradoxen Intervention“. Ergeben sich Hinweise auf einen Gewaltausbruch in einer Wohnung, sollen die Nachbarn unmittelbar eingreifen, indem sie an der Tür anläuten und durch eine harmlose Frage wie „Können Sie mir etwas Milch“ borgen“ zur Deeskalierung der Lage beitragen. In Österreich wird dieses Konzept derzeit in Wien-Margareten praktiziert.

Fazit

Es gibt also verschiedenste Anknüpfungspunkte und Handlungsebenen, um Gewalt in unserer Gesellschaft zu bekämpfen. Dass die Gewaltspirale radikal reduziert werden muss, steht außer Frage, wenn man sich die aktuellen Zahlen, innerhalb und außerhalb von Partnerschaften, betrachtet. Diese Zahlen sollten auch der Gradmesser für die Erfolgswirksamkeit der alternativen Konzepte sein, denn einzelne Femizide (die oftmals auch unerwartete Kurzschlussreaktionen darstellen) wird man schwer verhindern können.

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