Was der Arbeitgeber darf
Reisen ohne Quarantäne ab sofort möglich

Die Grenzkontrollen wurden zwar aufgehoben, könnten jedoch während eines Urlaubs wieder aufgenommen werden. | Foto: pixabay
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  • hochgeladen von Mag. Maria Jelenko-Benedikt

Seit Dienstag sind für Österreicher die Grenzen 31 Länder wieder offen - darunter auch die bei uns populären Urlaubsländer Italien, Kroatien und Griechenland. Wer in diese Länder reist, benötigt keinen negativen Coronavirus-Test mehr und muss bei der Rückkehr auch nicht mehr in Quarantäne. Jedoch: Die meisten anderen Länder wurden vom Außenministerium auf Stufe vier gesetzt - was eine arbeitsrechtliche  Bedeutung hat.

ÖSTERREICH. Zwar kann man wieder ohne, danach in Quarantäne zu müssen, nach Italien einreisen, für die Lombardei gilt aber weiterhin eine partielle Reisewarnung.

Stufe 4 im Außenministerium

Auch jetzt, wenn viele Grenzkontrollen wegfallen, sind alle europäischen Länder vom österreichischen Außenamt zumindest mit der Klassifizierung "hohe Sicherheitsgefahr" versehen. Wenn man in diese Länder reist, könnte das arbeitsrechtliche Folgen haben, wie die Arbeiterkammer Wien warnt: Bei einer Rückkehr könnte eine Quarantäne verlangt werden, wenn sich die Corona-Lage während des Urlaubs im Reiseland verschärft.

Reisende könnten dann aufgrund einer behördlichen Anordnung gezwungen werden, zwei Wochen zu Hause zu bleiben. Der Arbeitgeber kann in dieser Zeit verweigern, das Gehalt auszubezahlen. Grund: Grobe Fahrlässigkeit, die Reisenden haben Situation selbst verschuldet. Auch andere arbeitsrechtliche Konsequenzen könnten Urlaubern blühen.

Chef muss nicht wissen, wohin man fährt

Jedoch müssen Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber nicht mitteilen, wohin sie im Urlaub verreisen. Der Arbeitgeber kann seinen Mitarbeitern auch nicht bestimmte Destinationen verbieten.

Für Regionen, in denen ausdrücklich Reisewarnung besteht, könnte das Außenministerium einen Teil der Rückholkosten von den Reisenden zurückfordern, wenn dort wieder die Infektionen ausbrechen. Ob eine solche Rückholaktion überhaupt ein weiteres Mal erfolgt, ist jedoch fraglich.

Hier geht es zu den Reisewarnungen des Außenministeriums

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