100 Millionen Euro
Tourimusbank hilft Hotels und Gastrobetrieben
Umsatzeinbußen von 60-70 Prozent: Die Gastronomie spürt die Auswirkungen des Corona-Virus stark: Bei der Hotel -und Tourismusbank können Betriebe seit Mittwoch 15 Uhr Haftungen beantragen. In den ersten Stunden trudelten schon 500 Einrichtungen ein. Insgesamt hat die Regierung 100 Millionen für Haftungen in den Topf gegeben.
ÖSTERREICH. Tourismusbetriebe (Hotellerie, Gastronomie und Freizeitbetriebe) sind durch den Corona-Virus mit erheblichen Buchungsrückgängen und Stornierungen konfrontiert.
Als Soforthilfe für die Branche hat die Bundesregierung über die Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) ein Coronavirus-Maßnahmenpaket erarbeitet. Dieses Maßnahmenpaket stellt einen Haftungsrahmen für Überbrückungsfinanzierungen bis zu einer Höhe von insgesamt 100 Mio. Euro zur Verfügung.
Die auf dem KMU-Förderungsgesetz basierende Haftungsrichtlinie für KMU der Tourismus- und Freizeitwirtschaft wird um den Haftungsgegenstand „Überbrückungsfinanzierungen“ ergänzt – die Kosten für die Haftungsübernahme (einmalige Bearbeitungsgebühr und Haftungsprovision) trägt das Bundesministerium für Landwirtschaft Region und Tourismus.
Die Rahmenbedingungen
Als Überbrückungsfinanzierung ist ein neuer Kredit (i.d.R. der Hausbank) zu verstehen, der vor dem Hintergrund der aktuellen Krisensituation zum Ausgleich von Liquiditätsengpässen, die aufgrund erheblicher Rückgänge der Umsatzerlöse (erwarteter Rückgang von mehr als 15 Prozent) entstanden sind, dient.
Die ÖHT behaftet Überbrückungsfinanzierungen bis max. 500.000 Euro für drei Jahre mit einer Haftungsquote von 80 Prozent.
Haftungen für Überbrückungsfinanzierungen können jene KMU der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Anspruch nehmen, die schon jetzt vom Geltungsbereich der Haftungsrichtlinie umfasst sind. Überbrückungsfinanzierungen können grundsätzlich nur von wirtschaftlich gesunden Unternehmen in Anspruch genommen werden, Leitbetriebe (5 Prozent des örtlichen Nächtigungsaufkommens) in Schwierigkeiten (Vermutung eines Restrukturierungsbedarfes iSd URG-Kriterien) können bei der ÖHT um eine Restrukturierungsförderung ansuchen.
KMU der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, die bereits über eine Kreditverbindung zur ÖHT verfügen, können aus dem aktuellen Anlass um eine Zahlungserleichterung ansuchen.
Weitere Informationen zur Unterstützung der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) hier
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