Oberlandesgericht Wien
Airbnb-Vermietungsverbot von Gemeindewohnungen bestätigt

- Gemeindewohnungen sollen künftig nicht mehr auf Airbnb inseriert werden.
- Foto: Ulrike Kozeschnik-Schlick
- hochgeladen von Larissa Reisenbauer
Das Oberlandesgericht Wien hat das Airbnb-Vermietungsverbot von Gemeindewohnungen bestätigt.
WIEN. Noch ein Erfolg der Stadt Wien und Wiener Wohnen im Rechtsstreit gegen die beliebte Vermietungsplattform Airbnb: Das Oberlandesgericht hat ein Vermietungsverbot durchgewunken.

- Airbnb ist eine beliebte Vermittlungsplattform.
- Foto: Pixabay
- hochgeladen von Melanie Gratl
Nachdem Airbnb gegen das erstinstanzliche Urteil in Berufung ging, hat nun auch das Oberlandesgericht Wien das Urteil des Handelsgerichts bestätigt. Dabei handelt es sich um das weltweite Verbot, Gemeindewohnungen auf der Kurzzeitvermietungsplattform Airbnb zu inserieren.
Erfolg gegen Airbnb
Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál (SPÖ) zeigt sich über diesen Erfolg erfreut: "Die Bestätigung des Vermietungsverbots durch das Oberlandesgericht ist sehr wichtig – durch das nicht rechtskräftige Urteil hat die Stadt Wien und Wiener Wohnen einen weiteren Etappenerfolg zum Schutz des sozialen Wohnbaus im Gemeindebau erreicht."
Doch sie urgiert weiter, dass es eine rechtsstaatliche Entscheidung braucht, damit Gemeindewohnungen nicht zweckentfremdet werden können. Sie lobt die Vorreiterrolle, welche die Stadt Wien im Schutz des sozialen Wohnbaus einnimmt.
Es ist nicht die erste Klage der Stadt Wien gegen Airbnb: Bereits 2020 gab es eine Klage, das immer wieder Inserate für Gemeindewohnungen auf Airbnb auftauchten. Die Plattform Airbnb ist damals der wiederholten Aufforderung, die Adressen der Gemeindewohnungen für die Vermietung zu sperren, nicht nachgekommen.


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