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Immobilienverkauf Simmering
Maklergebühren in Wien-Simmering – wer zahlt was?

Foto: Simmomakler Invest GmbH
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Wer eine Eigentumswohnung oder ein Haus im 11. Wiener Gemeindebezirk verkaufen möchte, steht rasch vor zentralen Kostenfragen: Wer übernimmt in Österreich die Maklergebühren? Gilt das Bestellerprinzip auch beim Verkauf? Und spart man wirklich Geld, wenn man ohne Makler verkauft? Dieser Ratgeber liefert die klaren Fakten und rechtlichen Rahmenbedingungen rund um die Maklerprovision beim Immobilienverkauf in Wien-Simmering.

Ein Immobilienverkauf gehört zu den finanziell folgenreichsten Entscheidungen im Leben – und gleichzeitig zu jenen, bei denen sich Unwissenheit besonders teuer rächen kann. Kaum ein Bereich ist dabei mit so vielen Missverständnissen behaftet wie die Frage der Maklerprovision: Wer zahlt wie viel, wann greift das Bestellerprinzip, und lohnt sich der Verzicht auf professionelle Unterstützung tatsächlich? Gerade in einem Bezirk wie Simmering, wo sich die Preisniveaus von Straße zu Straße spürbar unterscheiden, entscheidet fundiertes Wissen über Kostenstrukturen oft darüber, ob am Ende ein fairer oder ein unterirdischer Verkaufspreis erzielt wird.

Viele Verkäuferinnen und Verkäufer gehen mit veralteten oder unvollständigen Vorstellungen an den Prozess heran – etwa der Annahme, das seit 2023 geltende Bestellerprinzip würde automatisch auch für den Verkauf gelten, oder der Hoffnung, durch einen Privatverkauf ließen sich mehrere Tausend Euro einsparen. Beides hält einer genaueren Betrachtung nicht stand. Um hier Klarheit zu schaffen, beantwortet dieser Ratgeber die wichtigsten Fragen rund um Provisionskosten, Nebenkosten und die tatsächlichen finanziellen Fallstricke beim Immobilienverkauf in Wien-Simmering.

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

  • Das Bestellerprinzip gilt in Österreich seit Sommer 2023 ausschließlich für die Vermietung – nicht für den Verkauf.
  • Beim Immobilienverkauf regelt weiterhin das Immobilienmaklergesetz (MaklerG) die Provision.
  • Bei einem Verkaufswert über 48.448,51 Euro liegt die gesetzliche Höchstprovision bei jeweils 3 % für Verkäufer und Käufer, zuzüglich 20 % Umsatzsteuer.
  • Bei Objekten unter dieser Wertgrenze gelten gestaffelte Prozentsätze bis zu 4 %.
  • Ein Privatverkauf ohne Marktkenntnis führt in der Praxis häufig zu spürbaren finanziellen Nachteilen.
  • Gilt das Bestellerprinzip auch beim Immobilienverkauf in Österreich?

Nein. Das seit Sommer 2023 in Österreich geltende Erstbestellerprinzip bezieht sich ausschließlich auf die Vermietung von Wohnimmobilien. Beim Verkauf von Eigentumswohnungen, Häusern oder Baugrundstücken gilt weiterhin die bewährte Regelung des österreichischen Immobilienmaklergesetzes. Das bedeutet: Die Provision kann nach wie vor transparent zwischen Verkäufer und Käufer aufgeteilt werden – auch bekannt als Doppelmaklertätigkeit.

Foto: Simmomakler Invest GmbH

Wie hoch ist die gesetzliche Maklerprovision beim Verkauf in 1110 Wien?

Die Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten legt die Höchstsätze für Immobilienmakler fest. Bei einem Verkaufswert über 48.448,51 Euro beträgt die gesetzliche Höchstprovision jeweils 3 Prozent des Kaufpreises – sowohl für Verkäufer als auch für Käufer, jeweils zuzüglich 20 Prozent Umsatzsteuer. Bei Objekten unter dieser Wertgrenze gelten gestaffelte Prozentsätze von bis zu 4 Prozent.

Warum ist "Maklergebühren sparen" beim Privatverkauf oft ein teurer Trugschluss?

Oberflächlich betrachtet wirkt der Verzicht auf eine Maklerbegleitung wie eine Ersparnis von mehreren Tausend Euro. In der Praxis führt der Privatverkauf ohne fundierte Marktkenntnis in Simmering jedoch regelmäßig zu spürbaren finanziellen Nachteilen.

Die Preisgefüge zwischen Simmeringer Hauptstraße, Geiselbergstraße, Enkplatz und Kaiserebersdorf unterscheiden sich stark – eine unzureichende Einwertung der Mikrolage kann teuer werden. Wird das Objekt zu hoch angesetzt, wird es zum Ladenhüter und verliert an Wert. Wird es zu niedrig angesetzt, verschenken Verkäufer unwissentlich erhebliche Summen. Hinzu kommt: Professionelle Käufer erkennen rasch unvorbereitete Privatverkäufer, und die geforderten Preisabschläge in Verhandlungen liegen meist weit über den Kosten einer regulären Maklerprovision. Platzt zudem die Finanzierung eines Käufers mangels Bonitätsprüfung kurz vor dem Notartermin, beginnt der gesamte Vermarktungsprozess wieder von vorne.

Welche konkreten Leistungen deckt die Maklergebühr ab?

Ein professioneller Makler übernimmt die volle Verantwortung für den Vermarktungsprozess. Die Gebühr ist ein Honorar für eine umfassende Dienstleistung – von der detaillierten Marktwertanalyse direkt vor Ort in 1110 Wien über die vollständige Beschaffung aller behördlichen Unterlagen (etwa Grundbuchauszug, Nutzwertgutachten, Energieausweis) bis zur hochwertigen Aufbereitung des Objekts und zielgerichteten Inserierung. Dazu kommen die Qualifizierung und Bonitätsprüfung aller Kaufinteressenten sowie die Durchsetzung des optimalen Verkaufspreises bis zum Notarvertrag.

FAQ zu Maklergebühren beim Verkauf in Wien-Simmering

Muss ich als Verkäufer in Österreich die volle Maklerprovision zahlen?
Nein, die Provision kann zwischen Verkäufer und Käufer aufgeteilt werden. Das Bestellerprinzip, bei dem ausschließlich der Auftraggeber zahlt, gilt in Österreich nur bei Mietverhältnissen.

Wie hoch darf die Maklerprovision beim Hausverkauf maximal sein?
Bei einem Verkaufswert über 48.448,51 Euro liegt die gesetzliche Höchstgrenze bei jeweils 3 Prozent des Kaufpreises für Verkäufer und Käufer, zuzüglich 20 Prozent Umsatzsteuer. Bei geringeren Verkaufswerten gelten gestaffelte Sätze bis zu 4 Prozent.

Lohnt sich ein Privatverkauf ohne Makler wirklich?
Nicht zwangsläufig. Fehlende Marktkenntnis bei der Einschätzung der Mikrolage sowie unvorbereitete Preisverhandlungen führen häufig zu finanziellen Nachteilen, die die eingesparte Provision übersteigen.

Was passiert, wenn die Finanzierung eines Käufers platzt?
Ohne vorherige Bonitätsprüfung kann eine geplatzte Finanzierung kurz vor dem Notartermin den gesamten Verkaufsprozess zurückwerfen. Ein Makler prüft die Bonität von Kaufinteressenten daher bereits im Vorfeld.

Wer wissen möchte, welchen Netto-Erlös die eigene Immobilie in Wien-Simmering erzielen kann, kann sein Objekt unverbindlich und fachgerecht einwerten lassen. Ein transparentes Erstgespräch schafft Klarheit über den echten Marktwert und alle Nebenkosten.

Kontakt:
Simmomakler Invest GmbH
Mag. Norbert Brigelhuber
Neugebäudestraße 40/291
1110 Wien
Tel.: 0664/9122958
Mail: n.brigelhuber@simmomakler.at
Homepage: www.simmomakler.at

Dieser Text entstand mithilfe von KI-Technologie. Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in unserer Redaktion erfolgt unter Kontrolle unserer Redaktionsmitarbeiter.

Foto: Simmomakler Invest GmbH
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