Vier Jahre Haft
22-Jähriger stach zwei Männern in Wien in die Brust

Ein 22-Jähriger wurde am 12. Februar wegen der absichtlichen schweren Körperverletzung für schuldig gesprochen. Im März 2024 stach er zwei Männern mit einem Messer in die Brust.  (Symbolfoto) | Foto: GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com
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  • Ein 22-Jähriger wurde am 12. Februar wegen der absichtlichen schweren Körperverletzung für schuldig gesprochen. Im März 2024 stach er zwei Männern mit einem Messer in die Brust. (Symbolfoto)
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Am Mittwochmorgen wurde im Wiener Landesgericht ein Prozess gegen einen 22-Jährigen wiederholt, der im März 2024 zwei Personen mit einem Messer in die Brust stach. Er wurde zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt.

WIEN. Ein 22-Jähriger war wegen versuchten Doppelmordes angeklagt, nachdem er am 1. März 2024 zwei Männern im Alter von 18 und 21 Jahren ein Messer in die Brust gestochen hatte. Am 12. Februar musste er deswegen in Wien vor Gericht und wurde wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Geschworenen verworfen einstimmig die auf versuchten Doppelmord lautende Anklage. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. 

Bei der Verhandlung ging es um einen sogenannten zweiten Rechtsgang. Bereits beim ersten Prozess verwarfen die Geschworenen die Anklage. Sie fanden den 22-Jährigen für schuldig an einer zweifachen absichtlichen Körperverletzung. Die drei Berufsrichter akzeptierten diese Entscheidung jedoch nicht. Sie setzten den Wahrspruch wegen Irrtums der Geschworenen aus. 

Angebot von Drogen

Am 1. März 2024 sei der 22-Jährige am Reumannplatz von einem der beiden Opfer angeblich auf Drogen angesprochen worden. Das habe ihn laut seines Verteidigers "grantig" gemacht, er finde Drogen "verabscheuungswürdig". In Folge sei es daher zu den Tätlichkeiten gekommen, bei denen der Kontrahent den 22-Jährigen mit Pfefferspray besprühte und ihm auch einen Kopfstoß versetzt haben soll. Der Angeklagte sei in Folge davongelaufen, so der Anwalt. 

Der junge Mann ging daraufhin nach Hause, wo er sich mit seinem Vater absprach. Am Abend begaben sich die beiden zum Reumannplatz. Als der 22-Jährige seinen Kontrahenten wiedersah, kam es zu einer Schlägerei. Weil sein Gegenüber Unterstützung von anderen Männern erhalten hätte und ihm überlegen gewesen sei, habe er sein Messer gezückt, so der Angeklagte. In Folge stach er dem 21-Jährigen damit in die Brust. „So wie er mich angeschaut hat, habe ich mich einfach nicht kontrollieren können“, sagte der Angeklagte vor Gericht. 

Am Reumannplatz soll es zum ersten Messerangriff gekommen sein. | Foto:  EVA MANHART / APA / picturedesk.com
  • Am Reumannplatz soll es zum ersten Messerangriff gekommen sein.
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Nach dem Tathergang habe er sich Richtung Quellenplatz entfernt. Eine Gruppe von Männern sollen ihn und seinen Vater verfolgt und teilweise mit Eisenstangen bewaffnet eingekreist haben. Als dann ein 18-Jähriger ihn angeblich in "Kampfposition" attackieren wollte, stach der 22-Jährige erneut zu. Diese Version bestritt jedoch der Zeuge, der angab, dem Angeklagten nachgegangen zu sein, bis sich dieser plötzlich umdrehte und auf das 18-jährige Opfer einstach. Der 18-Jährige befand sich in der Intensivstation und konnte nach 22 Tagen das Spital verlassen.

Opfer bekamen Schmerzensgeld

Beim ersten Rechtsgang war auch der 46-jährige Vater des 22-Jährigen angeklagt gewesen, diesem billigten sie damals gerechtfertigte Notwehr in einer Nötigungssituation zu. Beim zweiten Rechtsgang war der Vater nicht mehr als Angeklagter, sondern als Zeuge geladen. Die Staatsanwaltschaft hatte die Anklage gegen den 46-Jährigen zurückgezogen, da sie keinen Grund zur weiteren Verfolgung sah.

Der Richter begründete das Urteil mit der "Sinnlosigkeit der Tat". So habe der 22-Jährige "aus gekränktem Stolz“ gehandelt. Als mildernd rechnete das Gericht die bisherige Unbescholtenheit des jungen Mannes sowie, dass er sich geständig gezeigt und nicht versucht hatte, sich auf Notwehr herauszureden. Die beiden Opfer bekamen ein Schmerzensgeld in Höhe 5.390 bzw. 2.130 Euro zugesprochen.

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Ein 22-Jähriger wurde am 12. Februar wegen der absichtlichen schweren Körperverletzung für schuldig gesprochen. Im März 2024 stach er zwei Männern mit einem Messer in die Brust.  (Symbolfoto) | Foto: GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com
(Symbolbild) | Foto: Valerie Krb
(Archiv) | Foto: PEROUTKA Guenther / WirtschaftsBlatt / picturedesk.com
Am Reumannplatz soll es zum ersten Messerangriff gekommen sein. | Foto:  EVA MANHART / APA / picturedesk.com

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