Öffnungen
Diese Regeln gelten ab 12. Dezember in Wien
Wer geimpft oder genesen ist, darf ab Sonntag, 12. Dezember, wieder einiges unternehmen – etwa auf den Christkindlmarkt gehen. Ein Überblick zu den Öffnungsschritten in Wien.
WIEN. Der allgemeine und bundesweite Lockdown endet am 11. Dezember. Weiter geht der Lockdown jedoch überall für Ungeimpfte. Für Personen, die keinen 2G-Nachweis vorlegen können, gelten die Ausgangsbeschränkungen weiterhin 24 Stunden am Tag.
Was Geimpfte und Genesene ab dem 12. Dezember tun dürfen und welche Angebote sie nutzen können, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Wien öffnen etwa einige Bereiche mit 12. Dezember, Gastronomie und Hotellerie müssen sich allerdings noch bis 20. Dezember gedulden. Die Nachtgastronomie bleibt vorerst ganz geschlossen.
Aus dem Büro von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) heißt es auf Nachfrage der BezirksZeitung, man müsse die Corona-Verordnung des Bundes abwarten, um die genaue Ausgestaltung der Regeln für die Öffnungen zu kommunizieren. Während also noch nicht jedes Detail feststeht, sind die allgemeinen Öffnungsschritte ab Sonntag bekannt.
Wer mit 12. bzw. 13. Dezember öffnen darf
- Handel (Kleidungsgeschäfte, Möbelhäuser etc.)
- Körpernahe Dienstleistungen (Frisöre, Kosmetiker etc.)
- Kulturbetriebe (Theater, Kinos, Opern, Museen etc.)
- Sporteinrichtungen (Fitnesscenter etc.)
- Christkindlmärkte mit Take-away an Gastro-Ständen
Bereits am Sonntag, 12. Dezember, dürfen jene öffnen, die auch sonst am Sonntag Betrieb haben. Viele Theater und Kinos starten also bereits am 12. Dezember wieder, auch Sportstätten dürfen aufsperren. Im Handel dürfen jene Geschäfte öffnen, die üblicherweise am Sonntag offen haben.
Es dürfte eine weitreichende FFP2-Maskenpflicht gelten. Bei Indoor-Veranstaltungen wie im Theater muss es zugewiesene Sitzplätze geben und es sind maximal 2.000 Besucher erlaubt. Ohne Sitzplätze liegt die Grenze indoor bei 25 Personen. Im Freien dürfen 4.000 Menschen an Veranstaltungen teilnehmen. Für Museen und Ausstellungshäuser gelten 2G und FFP2-Maskenpflicht. Auch während der Theatervorstellung oder im Kino muss FFP2-Maske getragen werden.
Das gilt für Christkindlmärkte
Weihnachtsmärkte dürfen in Wien mit Sonntag, 12. Dezember, öffnen, wie eine Sprecherin von Gesundheitsstadtrat Hacker (SPÖ) auf Nachfrage der BezirksZeitung bestätigt. Bis zur Öffnung der Gastronomie am 20. Dezember in Wien, dürfen die Stände auf Weihnachtsmärkten ihre Speisen und Getränke aber nur zum Mitnehmen anbieten.
Was bei privaten Treffen gilt
Die neue Corona-Verordnung des Bundes regelt auch, wie viele Personen sich nach dem allgemeinen Lockdown privat treffen dürfen. Bis zum 21. Dezember dürfen sich vorerst vier Personen aus unterschiedlichen Haushalten mit 2G-Nachweis treffen. Höchstens sechs minderjährige Kinder können zusätzlich dabei sein.
Bei Hochzeiten, Geburtstags- oder Weihnachtsfeiern ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze, sind indoor bis zu 25 Personen erlaubt und im Freien bis zu 300 Teilnehmer. Es gelten die 2G-Regel sowie Maskenpflicht.
Wer noch nicht öffnen darf
- Gastronomie (öffnet in Wien mit 20. Dezember)
- Hotellerie (öffnet in Wien mit 20. Dezember)
- Nachtgastronomie und Apres-Ski bleibt vorerst bundesweit verboten
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