Klimaschutzzonen
Gasthermenverbot gilt in allen 23 Wiener Bezirken

- Der Einbau von Gasthermen im Neubau ist ab sofort in allen 23 Wiener Bezirken untersagt.
- Foto: MEV
- hochgeladen von Linda Osusky
Wien macht einen weiteren Schritt in Richtung Klimaneutralität. Der Einbau von Gasthermen im Neubau ist ab sofort in allen 23 Wiener Bezirken untersagt.
WIEN. Der Wiener Klima- und Umweltausschuss hat heute die fünfte und damit letzte Tranche der Energieraumpläne beschlossen. Die Energieraumpläne gelten damit auch für die Bezirke 12, 14, 15 und 17 und sind damit in allen 23 Bezirken in Kraft. Der Einbau von Gasthermen im Neubau ist somit im gesamten Stadtgebiet verboten.
"Wien hält an seinen Klimazielen fest und setzt weiter Schritte für den Klimaschutz und für die Unabhängigkeit von ausländischen Energieträgern. Dass nun in ganz Wien Energieraumpläne gelten, ist ein wichtiger Meilenstein“, sagt Wiens Klimastadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ). Der Beschluss in Wien ersetze aber kein bundesweit geltendes Regelwerk, das den Gasausstieg auch im Gebäudebestand regelt. "Das EWG extra light der Bundesregierung sieht keine Lösung für den Tausch von 600.000 Gasthermen in bestehenden Gebäuden vor. Das erschwert den Ausstieg massiv", ergänzt Czernohorszky.

- Klimastadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) setzt auf das Einbau-Verbot von Gasthermen im Neubau.
- Foto: Max Spitzauer/RMW
- hochgeladen von Barbara Schuster
Kritik an Bundesregierung
Czernohorszky erneuerte seine Kritik an der Bundesregierung, das „fertig ausverhandelte Erneuerbaren-Wärme-Gesetz durch eine stark verwässerte Lightversion ersetzt“ zu haben. Das zeige nicht nur ein mangelndes Bewusstsein für die Dringlichkeit der Klimakrise, sondern offenbare auch ein fehlendes Verständnis für die speziellen Anforderungen von Großstädten wie Wien, so Czernohorszky.
Der Weg der Bundesregierung, bei der Energiewende ausschließlich auf Förderungen und Eigeninitiative zu setzen, sei laut Czernohorszky "nicht der richtige Weg". Czernohorszky hoffe daher weiter auf ein Umdenken der Verantwortlichen auf Bundesebene. Für den Wien-Stastrat seien sozial ausgewogene Förderungen zwar wichtig, "doch für Klarheit und Rechtssicherheit könnten nur gesetzliche Rahmenbedingungen sorgen".
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