Urteil am Wiener Landesgericht
Haft für Davidstern auf Coronademo

Ort der strafbaren Handlung war eine Coronademo (Symbolbild). | Foto: privat
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Auf einer Coronademo trugen zwei Männer einen Davidstern mit der Aufschrift "ungeimpft". Dafür wurden sie nun nach dem Verbotsgesetz am Wiener Landesgericht verurteilt.

WIEN. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Männern vorgeworfen, auf einer Coronademo am 11. September 2021 Davidsterne mit der Aufschrift "ungeimpft" getragen zu haben. Wegen Verstoßes gegen das Verbotsgesetz zu nationalsozialistischer Wiederbetätigung sind beide nun am Wiener Landesgericht verurteilt worden. Je 15 Monate Haft wurden bedingt ausgesprochen, die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgelegt - die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Die Sterne wurden von einem der beiden Wiener, einem 34-Jährigen, mit Filz selbst gebastelt. Einen davon übergab er an seinen 50-jährigen Arbeitskollegen. Der Kollege hatte bei der Polizei angegeben, sich als Ungeimpfter "wie die Juden damals" gefühlt zu haben - und bekannte sich nicht schuldig.

15 Monate Haft

Dem Staatsanwalt war das egal - es gehe nicht um das Recht, gegen Coronamaßnahmen zu demonstrieren, sondern darum, Juden in der Nazizeit mit Ungeimpften zu vergleichen - und er verurteilte beide zu bedingten Haftstrafen.

Die beiden Männer wurden zu Haftstrafen verurteilt. | Foto: privat
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Die beiden Männer wurden zu Haftstrafen verurteilt. | Foto: privat
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