Wiener Gericht
Haftstrafen gegen Familie nach Schießerei in Floridsdorf

- Im Oktober war es zu einer wilden Schießerei in Floridsdorf gekommen. Jetzt landete der Fall vor Gericht.
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Ein Vater und drei Söhne standen am Montag vor dem Wiener Straflandesgericht. Nach einer wilden Schießerei mit mehreren lebensgefährlich Verletzten wurden Haftstrafen ausgesprochen. Vom Verdacht des Mordversuches ist das Quartett jedoch befreit.
WIEN/FLORIDSDORF. Für einen Großeinsatz der Polizei und mehrere lebensgefährlich verletzte Opfer mussten sich ein 54-Jähriger samt seiner drei Söhne, 22, 25 und 29 Jahre alt, am Montag vor Gericht verantworten. Nach einer Kampfsportveranstaltung, bei der es zu einer Auseinandersetzung zwischen dem 22-jährigen Sohn und einem 28-jährigen Kontrahenten kam, wurde eine Aussprache in Floridsdorf vereinbart. Neben der Familie waren dort vier weitere Personen von der Gegenseite gekommen.

- Auf die vier Kontrahenten wurde mit zwei Waffen und einem Messer losgegangen. Ein Großeinsatz war die Folge.
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Beim Treffpunkt im 21. Bezirk schossen sowohl der jüngste Bursch der Familie, als auch der Vater mit Waffen auf die Kontrahenten. Auch mit einem Messer wurden Verletzungen zugeführt. Die Polizei ging unmittelbar nach der Schießerei von einem Terroranschlag aus, weil mehrere angeschossene Männer in Blutlachen auf der Straße lagen. Drei der Kontrahenten wurden lebensgefährlich verletzt.
Argument Notwehr
Während die Staatsanwaltschaft von Mordversuch ausging, argumentierte man bei der Verteidigung mit Notwehr. Der 54-jährige Vater hätte von einem der Gegner einen Faustschlag abbekommen. Das wiederum konnte die Staatsanwaltschaft nicht so stehen lassen: "Geschossen hat er aus Rache. Der Schlag von einem sehr viel Jüngeren war ein Affront."
Auch bei den Schlussworten im Prozess versteifte man sich auf der Anklagebank auf das Argument Notwehr. Der jüngste Sohn etwa bereue seine Tat zutiefst. Er gehe einem geregelten Leben nach. "Ich habe Ziele. Ich bin Elektrotechniker. Mein Ziel war der Ingenieur. Ich hatte nie das Ziel, jemanden auf der Straße zu verletzen", so der 22-Jährige. Geschossen habe er nur aus der Not, um einen Angriff auf seine Familie zu stoppen.

- Das Argument der Notwehr wollte die Staatsanwaltschaft nicht gelten lassen.
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Auch der 25-Jährige erklärte, dass ihm das Ganze leid tue. Der Vater und der 29-jährige Bruder verzichteten auf abschließende Worte. Die Staatsanwaltschaft bestand beim Vater und zwei Söhnen auf eine Verurteilung wegen des versuchten Mordes. Gegen den ältesten Sohn hatte man vor Verhandlung die ursprüngliche Anklage zurückgezogen und auf Beteiligung am Raufhandel eingeschränkt.
Mehrere Haftstrafen
Letztendlich verwarfen die Geschworenen in dem Prozess die Anklage wegen Mordversuchs bei allen Angeklagten. Trotzdem erhielten die Familienmitlieder teilweise Haftstrafen. Der 22-Jährige erhielt sieben Jahre, der Vater fünf Jahre und der 25-Jährige drei Jahre teilbedingt. Bei Letzterem wurden jedoch zwei Jahre unter Setzung einer dreijährigen Probezeit nachgesehen.
Der älteste der Söhne war nur am Rande an dem Geschehen beteiligt, erhielt wegen Raufhandels fünf Monate bedingt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig, die Verteidiger baten um Bedenkzeit. Der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung zum Urteil ab.
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