Schulbeginn
Sonderbetreuungszeit für Kinder gefordert

  • Nächste Woche ist Schulbeginn, darum wird die Wiedereinführung der Sonderbetreuungszeit gefordert.
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Müssen Schulkinder wegen Corona in Quarantäne, fehlt aktuell eine brauchbare arbeitsrechtliche Regelung. Darum wird zu Schulbeginn der Ruf nach einer Wiedereinführung der Sonderbetreuungszeit für Eltern laut.

WIEN. Der Coronavirus prägt den Schulbeginn nach 2020 nun schon zum zweiten Mal. Es gibt klare Regeln, ob und wann Kinder im Falle von Corona-Infektionen in Quarantäne abgesondert werden müssen. Für die Eltern ist die im vergangenen Jahr eingeführte Corona-Sonderbetreuungszeit heuer allerdings mit 9. Juli ausgelaufen.

Zwar werden Schulkinder auch weiterhin mehrmals pro Woche getestet, damit Infektionen schnell erkannt, betroffene Kinder abgesondert und Schulschließungen so vermieden werden können. Aber auch die tatsächlichen Kontaktpersonen herauszufiltern ist besonders bei jüngeren Kindern - also Volksschülern oder Kindergartenkindern - schwierig: Schnell muss so eine ganze Schulklasse oder Kindergartengruppe in Quarantäne, womit 14 Tage Zuhausebleiben verbunden sind (man kann sich allerdings nach zehn Tagen "freitesten").

Zusatzinhalt abrufen Aktion: Soll die Sonderbetreuungszeit für Eltern wiedereingeführt werden?

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Drei Tage sind zu wenig

Welche Möglichkeiten haben betroffene Eltern in solchen Fällen? Acht Wochen Dienstfreistellung für Eltern, davon vier Wochen für ein Elternteil und vier Wochen für das zweite Elternteil - so lautete das arbeitsrechtliche Regelwerk für Dienstgeber und -nehmer im Falle von an Corona erkrankten betreuungspflichtigen Schulkindern. Weil die sogenannte Sonderbetreuungszeit aber mit Schulschluss ausgelaufen ist, gibt es nun laute Stimmen, die fordern das Modell wiedereinzuführen.

Die Arbeiterkammer (AK) argumentiert, dass Eltern zwar ein Recht auf Freistellung im Rahmen des normalen Arbeitsrechts innehaben, wenn ihr betreuungspflichtiges Kind erkrankt ist - diese gelte allerdings nur bei tatsächlichen Erkrankungen des eigenen Kindes und nicht bei Quarantäne. In solchen Fällen könne nur eine Dienstverhinderung "aus wichtigen persönlichen Gründen" und "für begrenzte Zeit“ geltend gemacht werden. In der Praxis könne der Dienstgeber etwa nur drei Tage Freistellung akzeptieren, während die Quarantäne des Kindes für 14 Tage anberaumt sei. Arbeiterkammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und SPÖ fordern daher eine Wiedereinführung der Sonderbetreuungszeit.

  • Ärztekammer-Präsident Thomas Szekeres warnte vor einer vierten Welle und forderte eine höhere Impfrate.
  • Foto: ÖÄK/Bernhard Noll
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Kommt die vierte Welle?

Dass die Corona-Krise noch nicht vorbei sei und auch mit einer "Vierten Welle" gerechnet werden müsse, das erklärte gestern Ärztekammer-Präsident Thomas Szekeres und plädierte gleichzeitig für eine höhere Impfrate. "Wenn es uns nicht gelingt, fürchte ich, dass es zu einem Lockdown im Herbst kommen wird. Vor allem Nichtgeimpfte dürften davon betroffen sein." Denn wenn die Zahl der Infizierten ansteige, gehe auch die Zahl der Hospitalisierungen hinauf - verbunden mit der Gefahr der Überlastung des Gesundheitssystems. „Die Zeit für Maßnahmen ist gekommen.“

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