Anpassungsbedarf erkannt
Stadtrechnungshof prüft Parkraumüberwachung in Wien

Der Stadtrechnungshof (StRH) Wien nahm die Parkraumbewirtschaftung im Rahmen einer Prüfung unter die Lupe. | Foto: Kretzschmar
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  • Der Stadtrechnungshof (StRH) Wien nahm die Parkraumbewirtschaftung im Rahmen einer Prüfung unter die Lupe.
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2013 übertrug die Stadt Wien die Parkraumüberwachung an die Landespolizeidirektion Wien. Die MA 67 – Parkraumüberwachung, die für administrative Aufgaben und das Personal zuständig ist, wurde nun vom Stadtrechnungshof (StRH) Wien für den Zeitraum 2019 bis 2022 geprüft. 

WIEN. Der Stadtrechnungshof (StRH) Wien nahm die Parkraumbewirtschaftung im Rahmen einer Prüfung unter die Lupe. Die Ergebnisse wurden jetzt veröffentlicht. Konkret wurde die enge Zusammenarbeit zwischen Stadt und Polizei, die in Bezug auf die Parkraumbewirtschaftung seit 2013 läuft, genau evaluiert. Und zwar der Zeitraum von 2019 bis 2022.

Die Parkraumüberwachung in Wien ist nämlich seither in der Hand der Landespolizeidirektion, während die Stadt Wien das nötige Personal bereitzustellen hat. Die Aufgaben wurden folgendermaßen verteilt: Der MA67 oblagen die Rechte und Pflichten als Dienstbehörde, während die Landespolizeidirektion Wien für die Arbeitsorganisation zuständig war. Aufgrund dieses Umstandes hatte die Stadt Wien nur mehr bedingt Einfluss auf das Personal. Es wurden Maßnahmen gesetzt, um die Kommunikation zwischen Polizei und Magistrat zu erleichtern. 

Man entschloss sich dazu, dass Mitarbeitende der Landespolizeidirektion Wien künftig ihren Dienst in den Büroräumlichkeiten der MA 67 - Parkraumüberwachung verrichten. Im Laufe der Prüfung wurde festgestellt, dass in den Jahren des Betrachtungszeitraumes beim Personal teils erhebliche Abweichungen zwischen Dienstpostenplan und tatsächlich besetzten Posten vorlagen. Dabei lag die Zahl der vorgesehenen Dienstposten über der Zahl der tatsächlich besetzten Posten.

Parkraumerweiterung Grund für Engpass

Grund dafür war die kontinuierliche Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung und die zuletzt mit 1. März 2022 durchgeführte flächendeckende Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung auf die bis dahin noch nicht bewirtschafteten Bezirke. Im Hinblick auf die Erweiterung wurde im Juli 2021 von der geprüften Stelle ein Antrag betreffend Dienstpostenmehrbedarf eingebracht. Dieser basierte jedoch auf einer mittels Hochrechnung ermittelten Stellplatzanzahl.

Die MA 67 hat auf die Prüfung reagiert und wird die Ergebnisse in zukünftigen Entscheidungen berücksichtigen.  | Foto:  Florian Pircher
  • Die MA 67 hat auf die Prüfung reagiert und wird die Ergebnisse in zukünftigen Entscheidungen berücksichtigen.
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Eine in weiterer Folge durchgeführte Ermittlung der tatsächlichen Stellplätze zeigte, dass die Anzahl der Stellplätze im öffentlichen Raum geringer war als ursprünglich auf Basis der Hochrechnung angenommen. Daraufhin wurde der tatsächliche Personalbedarf entsprechend angepasst und Dienstposten wurden sukzessive zurückgestellt.

Anpassungsbedarf der Vereinbarung

Der Stadtrechnungshof empfahl, die seit 2013 bestehende Vereinbarung zwischen der Stadt Wien und der Landespolizeidirektion zu überarbeiten. Aufgrund der Ausweitung der Kurzparkzonen und der veränderten Anforderungen sei es notwendig, die Rechte und Einflussmöglichkeiten der Stadt Wien zu stärken. Ziel ist es, ein hohes Überwachungsniveau sicherzustellen und die finanziellen Lasten fair zu verteilen.

Die MA 67 hat auf die Prüfung reagiert und wird die Ergebnisse in zukünftigen Entscheidungen berücksichtigen. Das Magistrat sei bestrebt, die Überwachungseffizienz weiter zu steigern. In Zusammenarbeit mit der MA 23 - Wirtschaft, Arbeit und Statistik und der MA 01 - Wien Digital werde aktuell bereits das Berichtswesen der MA 67 ausgeweitet und zielgerichteter konzipiert, um Maßnahmen zu eruieren.

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