Prozess in Wien
Zerrissene Regenbogenflagge bei Corona-Demo – Freispruch
- Bei einer Corona-Demo im September 2020 wurde eine Regenbogenflagge zerrissen.
- Foto: Markus Spitzauer
- hochgeladen von Maximilian Spitzauer
Weil sie eine Regenbogenflagge bei einer Corona-Demo zerrissen hatten, standen eine Frau und ein Mann am Mittwoch wegen Verhetzung vor Gericht – sie wurden freigesprochen.
WIEN. Am Mittwoch fand am Wiener Straflandesgericht der Prozess gegen eine bekannte Gegnerin der Corona-Maßnahmen statt. Sie soll im September 2020 bei einer Demonstration im Resselpark am Karlsplatz eine Regenbogenfahne auf offener Bühne zerrissen haben, so lautete der Vorwurf.
Zudem soll die Angeklagte die LGBTIQ*-Community mit der Bezeichnung "Kinderschänder" und "nicht Teil der Gesellschaft" bezeichnet haben. Ein Video des Vorfalls gelangte schnell in die sozialen Medien und sorgte für eine Welle der Empörung.
Verhetzung nicht bewiesen
Am Mittwoch mussten sich die Frau und ein weiterer Angeklagter vor dem Wiener Straflandesgericht verantworten. Neben dem Vorwurf der Verhetzung kam noch eine weitere Anklage für die Frau hinzu, wegen tätlichen Angriffs auf einen Polizisten bei einer Corona-Demo im Dezember 2021.
- Eine der vielen Corona-Demos am Wiener Heldenplatz.
- Foto: privat (Symbolfoto)
- hochgeladen von Kathrin Klemm
Die beiden Angeklagten sagten aus, dass es sich nicht um eine „Homosexuellen-Fahne“ gehandelt habe. Vielmehr sei auf der Flagge ein Doppel-Herz abgebildet gewesen, ein Symbol, das Kinderschänder verwenden würden.
Freispruch – Kritik von den Grünen
Beide Angeklagten wurden vom Gericht freigesprochen. Der Richter begründete das Urteil damit, dass der Tatbestand der Herabwürdigung zwar erfüllt, jedoch nicht mit der notwendigen Sicherheit bewiesen werden konnte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
„Dieses Urteil ist ein Rückschlag, wenn es um den Gewaltschutz von LBGTIQA+ geht. Wir sind enttäuscht, werden uns aber weiterhin für umfassendes Gewaltschutz stark machen”, so die Sprecherin der Grünen Andersrum, Katharina Schöll zum Freispruch.
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