Wegen Testungen
Nächste Klage gegen Wiener Corona-Regeln

  • Wien hat die Gültigkeit von PCR-Tests verkürzt.
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Zwei Anwälte erachten die Corona-Maßnahmen in Wien teils als rechtswidrig. Sie bringen Beschwerden ein.

WIEN. Die Wiener Anwälte Alexander Scheer und Florian Höllwarth bekämpfen mit der Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) jene Wiener Verordnung, die die Verkürzung der Gültigkeitsdauer von PCR-Tests zum Zweck hat.

"Antragsgegner ist der Wiener Bürgermeister (Michael Ludwig, SPÖ, Anm.) zumal nach Ansicht der Anwälte dem Landeshauptmann von Wien die Kompetenz zur Erlassung des bekämpften Teils der Verordnung fehlt, weil der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz eine vorrangige Verordnung auf Basis des COVID-19 Maßnahmengesetz erlassen hat und daher zur Frage der Dauer der Gültigkeit der Tests weder eine Lücke noch ein eigener Regelungsbedarf besteht", heißt es in einer Aussendung. Aus Sicht der Anwälte handelt es sich dadurch um einen "gravierenden Eingriff, der auf seine Gesetzeskonformität auch dann noch überprüft werden soll, wenn die bekämpfte Verordnung (so) nicht mehr in Kraft sein sollte".

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Tests kürzer gültig

PCR-Tests sind seit dem 1. September in Wien statt 72 nur mehr 48 Stunden lang gültig. Für Kinder unter zwölf Jahren bleibt es bei einer Gültigkeit von 72 Stunden. Mehr dazu hier.

  • Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) wird sich mit der Beschwerde befassen.
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Die Anwälte hatten bereits Anfang Oktober eine Beschwerde gegen die Maskenpflicht für Ungeimpfte eingebracht. Die Pflicht zum Maskentragen ist aus ihrer Sicht eine "staatliche angeordnete Stigmatisierung, die Menschen dazu zwingt, ihren Impfstatus öffentlich zu bekennen.

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  • Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) wird sich mit der Beschwerde befassen.
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