Pandemie-Maßnahmen
Neue Corona-Verordnung in Wien – das sind die Regeln
Wien hat die neuen Corona-Vorgaben des Bundes in die eigene Corona-Verordnung aufgenommen. Der Überblick zu den nun gültigen Regeln.
WIEN. Aufgrund der geltenden Corona-Maßnahmenverordnung des Bundes hat auch Wien notwendige Anpassungen vorgenommen und die neuen Regeln in eine eigene Verordnung aufgenommen. Zwar bleiben bestehende Regeln erhalten, die strenger sind als im Rest Österreichs, neue eigene Maßnahmen gibt es aber nicht.
So werden Kunden in Geschäften des täglichen Bedarfs wie in der Bundesregelung vorgesehen immer FFP2-Masken tragen müssen – sowohl Ungeimpfte als auch Genesene und Corona-Geimpfte. Im sonstigen Handel sind FFP2-Masken zu tragen, wenn man nicht geimpft oder genesen ist. Geimpfte und genesene Personen haben zumindest einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. In öffentlichen Verkehrsmittel müssen alle Fahrgäste FFP2-Masken tragen – also auch Geimpfte und Genesene.
Impfung länger gültig
Besucher von Museen, Kunsthallen, kulturellen Ausstellungshäusern, Bibliotheken, Büchereien und Archiven müssen FFP2-Masken tragen, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind. Geimpfte und genesene Besucher dieser Einrichtungen müssen weiterhin zumindest Mund-Nasen-Schutz tragen.
Bei Veranstaltungen von mehr als 25 Personen ist künftig ein 3G-Nachweis erforderlich. Für BesucherInnen in Theater, Kinos, Varietees, Kabaretts, Konzertsälen und Arenen gilt weiterhin das Tragen von Mund-Nasenschutz.
Weiters wurde die Impf-Gültigkeit von 270 Tagen auf 360 Tage ausgedehnt; die Auffrischungsimpfung ist ebenfalls 360 Tage gültig.
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