Insolvenz in Wien
Signa Holding hat bei Sanierung keine Eigenverwaltung mehr
Das schwer angeschlagene Schiff Signa Holding soll jetzt ein anderer Kapitän aus der Insolvenz führen. Bis dato konnte die Holding per Eigenverwaltung den Schuldenstand abbauen, jetzt wird ein Masseverwalter eingesetzt.
WIEN. Die Bücher auf der finanziell in Not geratenen Signa Holding von René Benko hat jetzt jemand anderer in der Hand. Bis dato lief am Handelsgericht Wien ein Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung. Will heißen: Zwar schaut ein vom Gericht bestellter Sachverwalter darauf, wie die Führungsspitze im Unternehmen den Entschuldungsplan abarbeitet. Im Wesentlichen verfügte das Unternehmen jedoch noch selbst über das Vermögen in der Holding. Das soll sich jetzt ändern.
Laut Informationen der Kreditschutzverband 1870 (KSV1870) wurde am Donnerstag beim zuständigen Handelsgericht ein Antrag auf Entzug der Eigenverwaltung eingebracht. Der entsprechende Wunsch sei dabei von der Holding selbst eingebracht worden. Man geht davon aus, dass das Gericht dem Antrag Folge leisten wird und so ein Sanierungsverfahren eben ohne Eigenverwaltung entsteht.
Das bedeutet, dass beim Entschuldungsplan bald ein Masseverwalter eingesetzt werden wird. Der Schuldner - also die Signa Holding - verliert dadurch die Verfügungsgewalt über sein Unternehmen, bis der Sanierungsplan erfüllt ist.
Schuldenquote bleibt gleich
Eigentlich hätte alles weiterlaufen können wie bisher. Erst vergangenen Freitag, 19. Jänner, wurde bekannt gegeben, dass die Sanierung mit Eigenverfahren geprüft und weiter verlaufen sollte. Das Insolvenzgericht in Wien sah keinen Grund dafür, dem Unternehmen die Verantwortung bei der Sanierung zu entziehen. MeinBezirk.at berichtete:
Warum dieser Schritt jetzt von Seiten der Signa unternommen wird, wird nicht genannt. Auch die Sanierungsquote für Gläubiger bleibt konstant wie zuvor, nämlich in der Höhe von 30 Prozent, wie der KSV1870 auf Nachfrage von MeinBezirk.at erklärt. Bei Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung müssten es eigentlich nur 20 Prozent mindestens sein.
Bereits gesetzte Maßnahmen bleiben
"Auf die weitere Entwicklung im Insolvenzverfahren hat der Entzug der Eigenverwaltung faktisch keine wesentlichen Auswirkungen, da bereits seit Eröffnung des Sanierungsverfahrens sämtliche Handlungen der Schuldnerin in engster Abstimmung mit dem Sanierungsverwalter erfolgten", so Karl-Heinz Götze vom KSV1870. Auch habe der Entzug der Eigenverwaltung keine Auswirkungen auf bereits gesetzte Maßnahmen, so Götze. Am Fortführungsplan nach Abschluss der Entschuldung wird weiterhin festgehalten.
Der KSV1870 erwartet, dass die für den 12. Februar 2024 anberaumte Sanierungsplantagsatzung verlegt wird. Man begrüßt jedenfalls den Schritt: "Da im Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung keine Annahme des Sanierungsplans binnen 90 Tagen ab Eröffnung des Sanierungsverfahrens erforderlich ist, ist eine Verlegung der Sanierungsplantagsatzung ob der Komplexität des Sanierungsverfahrens zu begrüßen." So oder so, am 29. Jänner findet einmal die Prüfungstagsatzung statt. In dieser informiert der nunmehr eingesetzte Masseverwalter das Insolvenzgericht über das vorläufige Ergebnis der Prüfung der angemeldeten Gläubigerforderungen informiert.
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