4 Jahre für Ex-NVP-Funktionär
WIENER NEUSTADT. Einstimmig entschieden die Geschworenen im Fall des 21-jährigen Ex-NVP-Funktionärs, der wegen Wiederbetätigung nach dem NS-Verbotsgesetz in Wiener Neustadt vor Gericht stand. Er wurde zu vier Jahren Haft verurteilt.
Die Wiederbetätigung soll von mehrmaligen „Sieg Heil“-Rufen und dem Hitler-Gruß über Absingen des Horst-Wessel-Liedes und anderer SS-Lieder ei NVP-Treffen in und vor einem Lokal in Wiener Neustadt bis zur Platzierung einer Hitler-Büste in der Wohnung reichen. Außerdem habe der Angeklagte -gemeinsam mit Mittätern - zahlreiche Objekte in Wiener Neustadt mit NVP-Aufklebern verunstaltet, zahlreiche Plakatständer mit Parolen wie „Meinungsfreiheit statt Verbotsgesetz“ und „Freispruch für Honsik“ überklebt und Bahnunterführungen mit Sprüchen besprüht.
Der 21-Jährige, der bereits seit fast einem Jahr in U-Haft sitzt, nahm das Urteil an, Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, daher ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Ebenfalls nicht rechtskräftig sind die 18 Monate bedingt für den Zweitangeklagten, der im Prozess bestritt, bei einem Treffen mit dem „Hitler-Gruß“ gegrüßt zu haben.
Der Hauptangeklagte gab sich durch die U-Haft geläutert. Dass er schon einmal einschlägig verurteilt wurde und wieder rückfällig geworden ist, erklärte er damit, dass ihn Bekannte aus der rechten Szene kontaktiert hätten und er sich von ihnen „verleiten“ ließ. Woraufhin ihn das Gericht daran erinnerte, dass der NVP-Jugendführer auch zu einer Skinhead-Gruppe mit dem Namen „Weißer Widerstand“ gehört hatte.
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