Die Finanz gegen Wolfgang W.

WIENER NEUSTADT, NEUNKIRCHEN. Ein Rotkreuzwagen vor der Tür des Landesgerichts, ein Notarzt und zwei Sanitäter im Schwurgerichtssaal - Wolfgang W. stand wieder einmal vor Gericht. Diesmal musste sich der einstige Nachtclub-Betreiber wegen Finanzvergehen verantworten. Und der seit Jahren gesundheitlich angeschlagene Mann erklärte gleich zu Beginn, dass er sich nicht verhandlungstauglich fühle. Ein diesbezüglicher Antrag wurde aber abgelehnt, und so begann der Prozess mit dem Vortrag der Staatsanwaltschaft, die W. vorwirft, in den Jahren 2009 bis 2011 falsche Umsatz- und Einkommenssteuererklärungen bzw keine Erklärungen abgegeben zu haben.
Der 63jährige Angeklagte, der derzeit eine vierjährige Haftstrafe verbüßt, bekannte sich nicht schuldig. Er erklärte, dass die Anklage so nicht stimmen könne, "weil ich dann in zweieinhalb Jahren 700.000 Euro verdient haben müsste. Und wo wäre das Geld?"
Auf die Frage von Staatsanwalt Mag. Erwin Blümel, wovon er denn in diesen Jahren gelebt habe, erklärte der Angeklagte: "Von Sozialhilfe." Außerdem sei er 2011 das halbe Jahr in U-Haft gesessen, "wie kann ich da Steuern hinterziehen?" W. weiter: "Ich werd Jus studieren, dann könnt ich selber als Rechtsanwalt hier auftreten."
Laut Auskunft eines Finanzpolizisten, sei man bei einer Kontrolle im Nachtclub auf zwei nicht angemeldete Frauen, eine Kellnerin und eine Tänzerin, aufmerksam geworden, die im Lokal gearbeitet hätten. Danach habe sich die Finanzprüfung um das Lokal gekümmert.
W. erklärte, dass alle Unterlagen aus dieser Zeit bei seinem Teilhaber sein müssen, der sich um die Buchhaltung gekümmert hätte. Er selbst könne sich - aufgrund von hohem Drogenkonsum damals - nicht mehr erinnern. Kommentar vom Staatsanwalt: "Dann kommt vielleicht ein Suchtmittelverfahren auch noch dazu."
Der Prozess wurde vertagt, um den Teilhaber und andere Zeugen zu laden.

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