Freispruch und Bedingte nach Arbeitsunfall
TERNITZ. Ende im Prozess wegen grob fahrlässiger Tötung gegen zwei Männer im Zuge eines schweren Arbeitsunfall bei Schoeller Bleckmann am 12. Mai, wo ein Mitarbeiter des Wartungsteams in der Lochpresse zu Tode kam.
Angeklagt waren der ehemalige Vorarbeiter, 27, und der Maschinenführer, 53. Die Staatsanwaltschaft warf ihnen vor, grob fahrlässig gehandelt zu haben, weil der Vorarbeiter den Steuerungsschlüssel während der Wartungsarbeiten nicht abgezogen hat und der Maschinenführer ohne Kontrolle die Anlage eingeschaltet hat. Außerdem soll der Mann noch restalkoholisiert vom Vorabend gewesen sein.
Der Maschinenführer bekannte sich teilweise schuldig und gab an, dass er nur als Urlaubsvertretung an der Lochpresse gearbeitet hat. Der Erstangeklagte, der Vorarbeiter, bekannte sich nicht schuldig und erklärte, dass der Steuerungsschlüssel immer gesteckt sei, weil eine Wartung sonst nicht möglich sei.
Am zweiten Prozesstag kamen nun andere Maschinenführer und Mitarbeiter der Instandhaltung zu Wort. Die bestätigten, dass der Steuerungsschlüssel stecken muss, weil sonst manche Arbeiten nicht durchgeführt werden können. Was das Schild betrifft, sei es mal da gewesen, mal nicht. Generell hieß es aber, ohne Kontakt mit der Instandhaltung darf die Presse am Morgen nicht hochgefahren werden.
Schlussendlich wurde der Vorarbeiter frei gesprochen. Der Maschinenführer wurde zu einer Geldstrafe von 2.520 Euro und sechs Monaten bedingter Haft verurteilt. Er und die Staatsanwaltschaft gaben keine Erklärung ab.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.