Geschworene: Es war kein versuchter Mord!

Dr. Rudolf Mayer jun. war der Strafverteidiger des Angeklagten.
  • Dr. Rudolf Mayer jun. war der Strafverteidiger des Angeklagten.
  • hochgeladen von Brigitte Steinbock

UNTERWALTERSDORF, WIENER NEUSTADT. Weil seine Gattin die Scheidung wollte, dürfte ein 54jähriger Mann in Unterwaltersdorf am 6. Jänner "ausgerastet" sein. Er soll die Frau mehrfach geschlagen, an den Haaren durch die Wohnung gezerrt, gewürgt und mit dem Kopf gegen Wände und Boden geschlagen haben, bevor er, mittlerweile vor dem Haus, endlich von ihr abließ. Außerdem soll er ihr gedroht haben, dass er sie töten wird. Eine Tochter dürfte Zeugin der Szenen geworden sein und ihre Schreie haben dann Nachbarn aufmerksam gemacht, die die verletzte Frau in der Einfahrt fanden. Der Angeklagte soll nach der Tat ins Haus gelaufen sein und einen Selbstmordversuch gemacht haben.
Nachdem die erste Verhandlung gegen ihn damit endete, dass die Anklage von absichtlicher Körperverletzung auf versuchten Mord geändert wurde, stand der Mann heute wieder vor Gericht. Diesmal allerdings vor einem Schwurgericht mit drei Richtern und elf Geschworenen.

Wollte sie nur aus dem Haus bekommen

Der Mann gab die Körperverletzung zu, bestritt aber, dass er seine mittlerweile Ex-Frau wirklich töten wollte. Er habe ihr nur drastisch vor Augen führen wollen, wie es ist, plötzlich sein Zuhause und die Kinder zu verlieren, nachdem seine Frau ihn aufgefordert haben soll, zu gehen. "Mein einziges Ziel war es, sie aus dem Haus zu bekommen", so der Mann vor Gericht.
Für die Geschworenen eine schwierige Entscheidung, denn die Grenzen zwischen absichtlicher Körperverletzung und versuchtem Mord sind schmal. Das Urteil erfolgte abends um 18.10 Uhr: 27 Monate Haft, davon 18 bedingt wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung und gefährlicher Drohung. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft hat keine Erklärung abgegeben, somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

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