Harte Urteile für Schlafzimmer Überfall.
Zu 19, 9 und 2 1/2 Jahre Haft wurden die drei Angeklagten verurteilt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
WIENER NEUSTADT (tri). Bereits vor einem Jahr ereignete sich der Vorfall der die gesamte Ortschaft Oyenhausen erschütterte. Jetzt mussten sich die drei Angeklagten schließlich vor einem Schwurgericht verantworten, eigentlich waren es fünf Täter wobei die beiden anderen bislang nicht ausgeforscht werden konnten. Was war passiert in der Nacht des 24 Jänners. Die drei Angeklagten serbischer Herkunft bekamen einen Tip das sich in einem Wohnhaus in Oyenhausen ein Tresor mit über 800 tausend Euro und auch wertvoller Schmuck befinden soll. Nachdem das Ehepaar zu Bett ging beschloss man über das Kellerfenster ins Haus einzusteigen und den Tresor abzutransportieren doch es befand sich kein Tresor im Haus, um nicht leer auszugehen drangen die Angeklagten in das Schlafzimmer des Ehepaares ein um Sie zu fesseln, doch der Ehemann war bereits durch den Lärm aufgewacht und entnahm die Gaspistole aus seinem Nachtkästchen. Der Erstbeschuldigte stürzte sich sofort auf den Ehemann. Der Ehemann wurde mit einer Stahlrute 10-15 mal auf den Körper und auf den Kopf geschlagen es gelang Ihm allerdings noch drei Schüsse aus seiner Gaspistole abzufeuern. Daraufhin stach der Erstbeschuldigte auf das Opfer ein, knebelte es und trat auch noch mehrmals auf Kurt F. ein. Erst als sich das Opfer nicht mehr bewegte ließen Rajo und Nebosja V. und fesselten die Ehefrau und bedrohten Sie mit einem Elektroschocker um das Obergeschoss nach Wertgegenständen zu durchsuchen. Insgesamt konnte man Wertgegenstände in der Höhe von 1500€ erbeuten. Die Ehefrau verstarb im Mai des Vorjahres an einem Herzmuskelinfarkt. Der Ehemann leidet nach wie vor an Folgen des kaltblütigen Überfalls.
Am Freitag fällten die Geschworenen ein Urteil, alle drei wurden schuldig gesprochen, allerdings des versuchten Mordes wurde nur der Erstangeklagte für schuldig befunden er muss für 19 Jahre ins Gefängnis. Der zweitangeklagte erhielt eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren, für teils vollendeten schweren Einbruchs mit Waffen und begangenen Diebstahls. Der Dritte wurde des schweren Raubes als Beitragstäter schuldig gesprochen, er muss 9 Jahre ins Gefängnis. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
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