Polizei-Kassierin zweigte 100.000 Euro ab - Haftstrafe!

- Vor der Verhandlung: Die Angeklagte im Gespräch mit ihrem Verteidiger Roland Friis.
- hochgeladen von Peter Zezula
Wiener Neustadt. Am Landesgericht Wiener Neustadt musste sich nunmehrige Pensionistin wegen Veruntreuung und Amtsmissbrauch verantworten.
Die Frau (59) hat in den Jahren 2007 bis 2013 in beinahe 150 Angriffen insgesamt 100.412 Euro abgezweigt und in die eigene Tasche gesteckt, so die Staatsanwaltschaft. Die Angeklagte selbst, verteidigt von Mag. Roland Friis, bekannte sich "teilschuldig", allein die Höhe des gestohlenen Betrages käme ihr etwas zu hoch vor, sie schätze unter 50.000 Euro. Ihr Motiv? Darüber wollte sie vor dem Schöffensenat unter der Leitung von Richter Gerald Grafl keine Auskunft geben, das wäre "zu peinlich".
Totalversagen der Prüfer
Als Leiterin der Amtskasse in der Polizeizentrale war sie für das Einkassieren und Weiterleiten von Parteiengeldern und Strafgeldern verantwortlich, das löchrige und nur fahrlässig kontrollierte Computer-Buchhaltungssystem freilich dürfte sie schnell durchschaut haben. Sie bestätigte den Einzahlern den Erhalt der jeweiligen Beträge (ab 50 Euro aufwärts), behielt jedoch die Gelder für sich und stornierte dann elektronisch. Unglaublich, dass dies - trotz unangemeldeter Kontrollen externer Prüfer - so lange nicht auffiel. Ein Insider: "Die vielen Stornos hätten auffallen müssen. Das Buchungsprogramm wurde stiefmütterlich verwaltet." Aufgefallen ist es dann aber, zwar erst 2017, doch: einer Beamtenkollegin, die Meldung erstattete.
Letztendlich: Strenges Nachrechnen
Dann wurde nachgerechnet, Posten für Posten, so dass die Staatsanwaltschaft (vertreten durch Peter Zamecnik) auf über 100.000 Euro, der geprellte Staat auf über 120.000 Euro Schaden kam. Nur die "unter 50.000 Euro", die die Angeklagte zugegeben hatte, schienen unglaubhaft.
Neun Monate Gefängnis
Und so wurde folgendes Urteil gefällt: Zwei Jahre bedingte und neun Monate unbedingte Haft, weiters muss sie die 100.412 Euro zurückzahlen. 30.000 Euro davon dürfte sie bereits vor der Verhandlung als Wiedergutmachung überwiesen haben.
Die Verurteilte erbat sich drei Tage Bedenkzeit - nicht rechtskräftig.


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