Seit 1. April gelten neue Regeln im Straßenverkehr.
StVO-Novelle: Mehr Rechte für Kinder und Radfahrende
WIENER NEUSTADT (Red.). Reißverschluss statt Wartepflicht. Das ist die wichtigste Änderung für Radfahrende auf Österreichs Straßen. Bisher hatten RadfahrerInnen beim Ende eines Radfahrstreifens Sondernachrang. Seit 1. April gilt in diesen Fällen das Reißverschlusssystem. Hannes Höller von der Radlobby: “In Wiener Neustadt ist das oft vor Kreisverkehren der Fall. Bisher musste man als Radfahrender warten, jetzt wird der Verkehr flüssiger. Das ist ein Vorteil für alle.” Auch bei durchgezogenen Radfahrstreifen an Kreuzungen haben RadfahrerInnen jetzt Vorrang gegenüber rechtsabbiegenden Fahrzeugen aus der gleichen Richtung. Höller: “Auch das wurde in der Praxis von den meisten schon so praktiziert - jetzt ist es auch rechtlich verankert.”
Ebenfalls neu sind sogenannte gemischte Radfahrerüberfahrten. Im Anschluss an Radfahranlagen können Zebrastreifen mit Blockmarkierungen versehen werden und von Radfahrenden genutzt werden. “In Wiener Neustadt gibt es diese Form der Überfahrten bereits beim ÖBB-Parkdeck am Porsche-Ring (siehe Foto) oder beim Spar-Markt in der Brunner Straße. Beim Fischabach-Radweg über die Stadionstraße oder Zehnergasse/Dachensteingasse sollte eine solche Markierung noch folgen”, so Höller.
Verbesserungen für Kinder
Seit 1. April kann man bereits mit neun statt mit zehn Jahren den Radfahrausweis machen, wenn man bereits die vierte Schulstufe besucht. Mit diesem Schein dürfen Kinder auch ohne Begleitperson auf dem Fahrrad unterwegs sein. Auf einem Miniscooter oder Tretroller darf man künftig bereits ab dem achten Lebensjahr (bisher ab 10 Jahren mit Radfahrausweis oder ohne ab 12 Jahren) ohne Begleitperson fahren. Höller: “Eine deutliche Erleichterung für Eltern, die ihre Kinder selbstständig in die Schule fahren oder rollen lassen. Jetzt wird es noch wichtiger, dass der Schulweg sicherer wird. Autofreie Bereiche direkt vor der Schulen und mehr Roller- und Radabstellplätze werden notwendig sein.”
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