Diebstahl ist kein Kavaliersdelikt!
Wahlkampfzeiten Diebstahlszeiten?
Auch wenn im Wahlkampf die Sitten rauer werden, so sollte man doch immer auf der Seite von Recht und Gesetz bleiben! Der Diebstahl von 2 Plakatständern in Hölles mitten in der Weihnachtszeit stellt einen Tiefpunkt im Wahlkampf dar!
Nachdem es in Matzendorf-Hölles keinen gültigen Gemeinderatsbeschluss gibt, welcher ein Plakatieren im Zuge einer demokratischen Wahlwerbung einer wahlwerbenden Partei für die kommende Gemeinderatswahl im Ortsgebiet der Gemeinde Matzendorf-Hölles entgegenspricht, wurden in Hölles auf der Hauptstraße im Bereich Feuerwehr und Gasthaus Zöhling zwei hölzerne Plakatständer mit Weihnachtswünschen ordnungsgemäß an einem Baum mittels Kabelbinder befestigt.
Die Plakatständer waren weder verkehrs- bzw. sichtbehindernd, noch waren sie eine Behinderung für Fußgänger! Es gab somit in keiner Weise einen Verstoß gegen eine gültige Gemeinderatsverordnung, keinen Bruch eines Landes- bzw. Bundesgesetzes oder ein Vergehen gegen eine sonstige Bestimmung!
Gesetzeskonforme Wahlwerbung verhindern bedeutet Demokratie verhindern,
denn der Diebstahl von Wahlplakatständern ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein strafbares Vergehen und eine Verletzung der demokratischen Rechte!
Selbstverständlich wurde der Diebstahl bei der Polizei zur Anzeige gebracht,
damit der Sache auf den Grund gegangen wird!
Zeugen können sich (selbstverständlich auch streng vertraulich) melden!
DEMOKRATIE MÖGLICH MACHEN - auch in Matzendorf-Hölles!
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