12 Kilo Cannabis verkauft, Abnehmer an Bahnhöfen und vor Wettbüros
Wiener Neustadt, Baden. Vier Angeklagte vor Gericht - Urteil nur für einen: Zwei Jahre Haft.
Am Landesgericht in Wiener Neustadt mussten sich am Dienstag, 6. Juni, vier Männer wegen des Verbrechens des Suchtgifthandels verantworten. Insgesamt 12 Kilo Cannabis sollen von Jänner 2016 bis Jänner 2017 an mindestens 45 Abnehmer verkauft worden sein. Ein schweres Verbrechen, das eine hohe Haftstrafe nach sich ziehen würde.
Die Verhandlung musste "gesplittet" werden. Der einzige Österreicher im Drogen-Quartett wurde schließlich zu zwei Jahren Haft verurteilt, die drei anderen, gebürtige Marokkaner, müssen noch warten. Es werden weitere Zeugen benötigt.
Daniel L. (26), gebürtiger Badener, wohnhaft in Sollenau,
Yasin A. (30), geboren in Casablanca, zuletzt wohnhaft in Wiener Neustadt,
Rachid Ez Z. (29), geboren in Casablanca, zuletzt wohnhaft in Wiener Neustadt
und dessen Bruder Mohamed Ez Z. (32), ebenfalls aus Casablanca und bis zur seiner Verhaftung in Wiener Neustadt wohnhaft, verdienten am Gramm Haschisch rund 7 Euro (Einkauf: 3 Euro, Verkauf 10 Euro).
Laut Staatsanwaltschaft zogen sie einen Dealerring auf, verkauften die Drogen u.a. am Neustädter Bahnhof, vor Wettbüros in Bahnhofsnähe, in einer Neustädter Disco und am Badener Bahnhof. In einigen Fällen kamen sie auch zu den Abnehmern nach Hause. Wer, was, wann mit wem verkaufte - darüber schieden sich bei dieser ersten Verhandlung die Geister, besonders Rachid Ez Z. will nicht in die Geschäfte involviert gewesen sein, "er sei nur manchmal mit dem Zweit- und Viertangeklagten mitgegangen.
Zeugen über Zeugen, die zwar alle kleinlaut ihren eigenen Konsum und den Ankauf geringer Mengen zugaben, aber keine Antwort geben konnten auf: "Wieviel wurde wirklich verkauft?" und war "Rachid ein Mitglied dieser kriminellen Vereinigung?" Im Drogenmilieu sind die G'schichtldrucker in der Mehrzahl. Die Worte "Ich sage es Ihnen ganz ehrlich, so wie es ist" fielen mehrfach.
So blieb vorerst der einzige Einheimische über, der sich vor dem Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Alexander Glanz verantworten musste. Obwohl bestens vertreten von Anwalt Sebastian Schober blabberte Daniel L. mehrfach dazwischen, sodass er schließlich auf richterliche Anordnung aus dem Saal geführt werden musste. Was nicht zu seinem Nachteil war. Die zwei Jahre Haft sind in Anbetracht von sechs einschlägigen Vorstrafen ein "Geschenk", das L. schließlich annahm. Rechtskräftig.
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