Wolfsberg
Maskenpflicht in Teilen der Stadt
An Wochenenden gilt in bestimmten öffentlichen Bereichen der Stadt Wolfsberg wieder eine Maskenpflicht.
WOLFSBERG. Eine zeitlich und örtlich begrenzte Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird nun auch in Bereichen der Stadtgemeinde Wolfsberg verhängt. Sie gilt freitags von 21 Uhr bis samstags 2 Uhr sowie samstags von 21 Uhr bis sonntags 2 Uhr.
Maskenpflicht in Wolfsberg
An Wochenenden kommt es in drei Bereichen der Nachtgastronomie (siehe Bilder) zu Ansammlungen von Gästen, wo die Einhaltung des Abstandes im öffentlichen Bereich nicht ausreichend gewährleistet ist.
Von der Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg wurde daher die Maskenpflicht für folgende öffentliche Flächen (Verkehrsflächen, Gehsteig, Gehweg) verhängt:
- Johann-Offner-Straße ab Höhe Minoritenplatz bis zum Beginn der Begegnungszone auf Höhe der Trafik „Bardel“
- Packer Straße zwischen dem Schutzweg auf Höhe des ARBÖ und dem Schutzweg auf Höhe des Hofer Süd
- Lagerstraße zwischen dem ehemaligen Lebek-Areal und dem Reisebüro/Werkstätten/OMV-Komplex
Außerhalb der verordneten drei Zonen ist weiterhin der Mindestabstand von einem Meter einzuhalten.
Die Verordnung wird heute Nachmittag in einer Sonderausgabe der Landeszeitung veröffentlicht und ist dann unter folgendem Link zu finden: https://www.ktn.gv.at/landeszeitung
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