Wolfsberg
Gastgärten dürfen weiter geöffnet bleiben
Durch dringende Verfügung des Bürgermeisters von Wolfsberg dürfen Gastgärten vorerst bis 8. November von 8 bis 24 Uhr betrieben werden. Ob den ganzen Winter über offengehalten werden darf, entscheidet am 5. November der Gemeinderat.
WOLFSBERG. Gemäß der aktuell gültigen (Corona-)Verordnung dürfen Gastronomen in der Stadtgemeinde Wolfsberg ihre Gastgärten noch bis 31. Oktober von 8 bis 24 Uhr geöffnet haben. „Die Covid-19-Krisensituation hat bislang zu massiven Einbußen in den Gastbetrieben geführt. Der Großteil der österreichischen Städte und Gemeinden will ihnen daher das ganzjährige Bewirtschaften von Gastgärten gestatten“, heißt es aus dem Büro von Bürgermeister Hannes Primus (SPÖ).
Verlängerung der Verordnung
Auf Anfrage der WOCHE Lavanttal teilt der Bürgermeister weiters mit: „Um den Gastwirten in der Stadtgemeinde Wolfsberg die Durchführung zur Aufrechterhaltung ihrer Lokale zu erleichtern, habe ich heute mit dringender Verfügung eine Verordnung erlassen, die es den Gastwirten gestattet, Gastgärten auch im Zeitraum vom 1. bis 8. November von 8 bis 24 Uhr zu betreiben.“ Sprich: Die Verordnung wird vorerst um eine Woche verlängert.
Verordnung für den Winter
Dann ist der Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung am 5. November am Zug. Beabsichtigt ist, per Verordnung den Gastronomen das Öffnen ihrer Gastgärten ganzjährig zu ermöglichen. Den Winterdienst auf den Flächen für Gastgärten sollen die Betreiber selbst durchzuführen haben. „Dafür wird eine eigene Vereinbarung mit den Betrieben abgeschlossen – wie in Klagenfurt", so Primus.
Bereits im Mai hat der Gemeinderat beschlossen, dass Gebrauchsabgaben für Gastgärten auf öffentlichem Gut bis 31. Dezember 2020 entfallen.
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