Haftungsfallen in Vereinen
Vereinsfunktionäre können auch bei einer Salmonellenvergiftung oder dem Alkoholausschank an Jugendliche zur Rechenschaft gezogen werden.
LAVANTTAL. In den vergangenen vier Wochen hat die WOCHE in einer Kooperation mit der Rechtsanwaltskammer Expertentipps dazu gegeben, wie man seinen Verein vor verschiedenen Haftungsfallen schützen kann. Im Laufe dieser Kooperation wurden unteranderem die Themen Salmonellenvergiftung bei einem Vereinsfest einer Trachtenkapelle und die persönliche Haftung bei Serviceclubs behandelt.
Bisher keine Probleme
Eine schreckliche Vorstellung für jeden Verein: Nach einem Vereinsfest liegen mehrere Besucher mit einer Salmonellenvergiftung im Krankenhaus. "Bei einem Vereinsfest haftet der Verein bei einer Salmonellenvergiftung mit Schmerzensgeld und Schadensersatz", klärt Rechtsanwalt Franz Poganitsch auf.
Johann Pongratz ist seit 1971 Mitglied des Arbeitergesangsvereines (AGV) Frantschach. Davon übernimmt er als Obmann seit mittlerweile 38 Jahren nicht nur Verantwortung für das interne Vereinsleben, sondern als Vorstandsmitglied auch für finanzielle Belange und Haftungsfragen bei Veranstaltungen. "In fast vier Jahrzehnten, in denen ich dem AGV Frantschach nun schon vorstehe, sind wir aber glücklicherweise noch nie mit finanziellen Unregelmäßigkeiten oder schwierigen Haftungsfragen konfrontiert gewesen", sagt der erfahrene Frantschacher Vereinsfunktionär. Neben Liederabenden und Veranstaltungen organisierte der AGV Frantschach in den vergangenen Jahrzehnten auch regelmäßig Auslandsreisen, die den Chor unter anderem bis nach Dänemark und Schweden geführt haben.
"Zu eventuellen Problemen bei der Verköstigung von Gästen mit Speisen und Getränken haben wir uns noch nicht den Kopf zerbrochen. Einfach deshalb, weil es bei uns in der langen Vereinsgeschichte noch nie einen ähnlich gelagerten Fall gegeben hat", so Pongratz.
Unentgeltliches Arbeiten
Serviceclubs wie die Lions organisieren mehrmals im Jahr gemeinnützige Veranstaltungen und schenken dort auch alkoholische Getränke aus. Bei so einer Veranstaltung kann es leicht passieren, dass aus Versehen Alkohol an Minderjährige ausgeschenkt wird. "Im Nachhinein kommt dann die böse Überraschung, eine Verwaltungsstrafe", so Rechtsanwalt Werner Poms.
Zurzeit steht der Ziviltechniker Gerhard Hanschitz dem Lions Club Lavanttal als Präsident vor. "Rechtlich sind die Lions als Verein organisiert und unterliegen damit auch den dafür vorgesehenen gesetzlichen Grundlagen. Durch die klare organisatorische Struktur sind wir bisher noch nicht mit Haftungsproblemen konfrontiert gewesen", so der Präsident. Andere Fragen, vor allem rund um die Veranstaltungen wie den "Ball am Schloss", sind aber sehr wohl ein Thema bei den Lions. "Vor allem die Registrierkassenpflicht und die Meldepflicht für die Helfer bei den Veranstaltungen bereiteten uns Kopfzerbrechen." Deshalb werden die Mitglieder des Clubs zum Beispiel beim nächsten Event "Welt der Wunder" wieder mit Unterschrift bescheinigen, dass sie unentgeltlich arbeiten.
ZUR SACHE:
Gemeinsam mit der WOCHE Kärnten startet die Kärntner Rechtsanwaltskammer eine Aktion:
Vereinsfunktionäre aus dem Lavanttal können ihre rechtlichen Fragen an Kärntner Rechtsanwälte stellen.
Schicken Sie einfach ein E-Mail an die Adresse:
vereinshaftung@woche.at
Kärntner Rechtsanwälte antworten in einer der nächsten Ausgaben der WOCHE Kärnten auf ihre Fragen.
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