Vor 100 Jahren
Amtsblatt der BH Zwettl vom Donnerstag, 29. Nov. 1923

- Das Amtsblatt der Bezirkshauptmannschaft Zwettl vor 100 Jahren.
- Foto: Archiv
- hochgeladen von Brigitte Hofmann
Vor 100 Jahren wurden die Bürgermeister und Ortsvorstände im Gerichtsbezirk Groß Gerungs im Amtsblatt der Bezirkshauptmannschaft Zwettl aufgefordert, den Schotter für die in ihrem Gebiet liegenden Bezirksstraßen fristgerecht beizustellen.
GROSS GERUNGS. An alle Herren Bürgermeister und Ortsvorstände im Gerichtsbezirke Groß Gerungs: Zufolge Gesetzes vom 18. Jänner 1923 sind die Gemeinden verpflichtet, den Schotter für die in ihrem Gebiete liegenden Bezirksstraßen beizustellen. Die Herren Bürgermeister und Ortsvorstände werden daher aufmerksam gemacht, daß die Frist für die Schotterbeistellung mit 10. Dezember 1923 endigt, in manchen Gemeinden aber noch viel Schotter ausständig ist. Es ergeht daher das dringende Ersuchen, den noch fehlenden Schotter so bald als möglich restlos beizustellen, widrigenfalls sich die Säumigen die gesetzlichen Folgen der Nichtbeistellung des vorgeschriebenen Schotters selbst zuzuschreiben und für eventuell erwachsende Mehrkosten durch anderweitige Beschaffung aufzukommen haben.
Klagen eingegangen
Weiters laufen beim Bezirksstraßenausschusse fortwährend Klagen ein, daß in manchen Gemeinden der vorjährige Schotter sowie das Schneeschauflergeld noch nicht ausbezahlt worden ist. Die Herren Bürgermeister der betreffenden Gemeinden werden ersucht, diese Rückstände ehestens zu ordnen.
Auch wolle darauf gesehen werden, daß nur übernahmsfähiger Schotter auf die Straße kommt. Für nicht übernahmsfähiges Material haftet der Bezirksstraßenausschuß nicht und wäre solches von der Straße zu entfernen.
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