Saison für Jäger und Treiber
Im Bezirk Zwettl finden nur noch rund zehn Riegel- und wenige Treibjagden statt. Eine Bestandsaufnahme.
BEZIRK ZWETTL (bs). Für die einen sind sie Inbegriff der Schießwut, für die anderen sind sie Tradition und natürliche Bewirtschaftung des Wildbestandes. Im Bezirk Zwettl ist die Zeit der Treib- und Riegeljagden angebrochen – und das Thema polarisiert die Bevölkerung. Die Bezirksblätter versuchen das Phänomen nüchtern zu analysieren.
Katastrophale Bedingungen
Für Silvia Moser, Landtagsabgeordnete und Obfrau der Grünen Zwettl, sind Treibjagden absolut nicht weidgerecht: "Es handelt sich dabei um einen massiven Eingriff in den Lebensraum aller Tiere. Wenn Treiber mit ihren Stöcken durch die Landschaft ziehen, stört das auch die Tiere, die nicht gejagt werden."
Zudem sieht Moser vor allem die eigens dafür gezüchteten Tiere, wie etwa Fasane, Stockenten oder Feldhasen, ein unwürdiges Dasein fristen. Sie werden nämlich laut der Abgeordneten unter katastrophalen, nicht artgerechten Bedingungen gehalten und extra ausgesetzt, um dann getötet zu werden.
Dem hält der Bezirksjägermeister Gottfried Kernecker entgegen, dass im Bezirk Zwettl kaum noch Treibjagden auf das sogenannte Niederwild durchgeführt werden. "Riegeljagden auf Schwarz- und Rotwild werden hingegen aufgrund der höheren Effizienz ausgeführt", so Kernecker im Bezirksblätter-Gespräch (Zum ganzen Interview). Hauptsächlich finden diese laut Kernecker am Truppenübungsplatz Allentsteig statt, da dort die Revierteile großflächig abgesteckt werden könnten.
Jagdleiter verantwortlich
"Im Bezirk werden die Dienststellen in der Regel nicht über die Durchführung von Treibjagden informiert", heißt es von Wolfgang Gottsbachner auf Anfrage der Bezirksblätter beim Bezirkspolizeikommando Zwettl. Fallweise würden Treibjagden im Zuge des Außendienstes wahrgenommen, oder die Information gelange auf Umwegen zu den Dienststellen, so die Polizei. Für die ordnungsgemäße Abwicklung der Jagd ist in erster Linie der zuständige Jagdleiter verantwortlich.
"Den Organen der öffentlichen Sicherheit ist im Sinne des NÖ Jagdgesetzes auf Verlangen die Jagdkarte oder eine Jagdgastkarte in Verbindung mit einer gültigen Jagdkarte vorzuweisen", erklärt Gottsbachner die Vorgehensweise. Kontrollen dieser Art würden jedoch in der Regel nicht stattfinden, da der Jagdleiter für die ordnungsgemäße Abwicklung der Jagd zuständig sei.
Ganz anders sieht die Situation im Falle eines Jagdunfalls aus. Hier ist die Polizei zu verständigen, um notwendige Erhebungen durchzuführen.
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