Vogelgrippe: Das ist zu beachten

Geflügel muss in Österreich seit 10. Jänner 2017 im Stall gehalten werden. Darüber hinaus gibt es weitere strenge Vorgaben. | Foto: pixabay.com
  • Geflügel muss in Österreich seit 10. Jänner 2017 im Stall gehalten werden. Darüber hinaus gibt es weitere strenge Vorgaben.
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  • hochgeladen von Bernhard Schabauer

BEZIRK ZWETTL (bs). "Im Bezirk Zwettl sind bis jetzt weder bestätigte Fälle vorgekommen noch Verdachtsfälle gemeldet worden", so Bezirkshauptmann Michael Widermann auf Bezirksblätter-Anfrage vergangene Woche. Am selben Tag wurde in Gmünd ein Vogelgrippe-Verdachtsfall bestätigt.

Stallpflicht für Geflügel

Seit dem 10. Jänner 2017 gilt in Österreich bereits die Stallpflicht für Geflügel. In der Verlautbarung der Veterinärabteilung der Bezirkshauptmannschaft Zwettl heißt es dazu im Original-Wortlaut: "Im gesamten Bundesgebiet sind Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel dauerhaft in Stallungen oder jedenfalls in geschlossenen Haltungsvorrichtungen, die zumindest oben abgedeckt sind, so zu halten, dass der Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot bestmöglich hintangehalten wird und zu wildlebenden Wasservögeln jedenfalls ausgeschlossen ist."
Außerdem soll stellt die Verordnung klar, darf die Tränkung der Tiere nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, erfolgen. "Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen", schließt die Verordnung. Diese wurde vom Gesundheitsministerium aufgrund des erhöhten Geflügelpest-Risikos ausgegeben.

Anzeigepflichten

Die Geflügelbesitzer müssen also nicht nur oben genannte Vorschriften einhalten, sondern sind auch verpflichtet folgende Anzeichen der Behörde zu melden: 1. Abfall der Futter- und Wasseraufnahme von mehr als 20 Prozent oder 2. Abfall der Eierproduktion um mehr als fünf Prozent für mehr als zwei Tage oder Mortalitätsrate höher als drei Prozent in einer Woche.
Abschließend heißt es, dass Brieftauben in der Umgebung der Schläge zu Übungs- und Trainingszwecke aufgelassen werden, sofern diese im Schlag gefüttert werden.
Auskünfte erteilt das Fachgebiet für Veterinärwesen der Bezirkshauptmannschaft Zwettl unter 02822/9025-42669 bzw. -42655.

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