Landesgericht Krems
„Werd‘ dich erwischn und dir die Goschn einhaun“
33-Jähriger musste sich am Kremser Landesgericht wegen gefährlicher Drohung gegenüber seiner Ex-Partnerin und deren Freundin verantworten.
BEZIRK ZWETTL. Solche und noch schlimmere Drohungen und Kraftausdrücke äußerte ein 33-Jähriger mehrmals in Richtung seiner Ex-Freundin und auch gegenüber deren Freundin. Nach dem Auszug begann ein Sorgerechtsstreit um die gemeinsame Tochter.
Immer wieder Probleme
Immer, wenn die Kleine gebracht oder abgeholt wurde, kam es zu Streitigkeiten zwischen den beiden Ex-Partnern. Im Zuge der Auseinandersetzungen wurden auch gefährliche Drohungen ausgestoßen. Wegen diesen musste sich der 33-Jährige jetzt am Kremser Landesgericht verantworten.
Angst um die Tochter
Er bekannte sich schuldig. Die Äußerungen seien so gefallen. Er habe sich in Psychotherapie begeben. Er sei in Rage geraten, weil er Ängste gehabt habe, dass seine Tochter vernachlässigt werde.
Auch Freundin bedroht
Die Ex wurde abgesondert vom Beschuldigten befragt, da sie immer noch Angst vor ihm habe. Sie gab an, dass es nach der Trennung immer aggressives Verhalten des Ex gegeben habe. Sie bestätigte die Drohungen, auch die Freundin gab an, der Angeklagte habe sie als Schlampe bezeichnet und gemeint, sie könne sich ihre Zähne auf seine Kosten richten lassen.
Die Anwältin der beiden jungen Frauen forderte 500 bzw. 250 Euro Schadenersatz für erlittene Schäden ihrer Mandantinnen. Der Richter entschied sich für eine vorläufige Einstellung des Verfahrens mittels Diversion und einer Zahlung von 1500 Euro des bisher Unbescholtenen an das Gericht. Eine Zahlung an die Opfer sprach er nicht zu. Nicht rechtskräftig. -Kurt Berger
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