Aus dem Groß Gerungser Gemeinderat
GROSS GERUNGS. Die derzeit bei der Stadtgemeinde Groß Gerungs für das Versorgungsgebiet Groß Gerungs - Dietmanns gültige Wassergebührenverordnung wurde in der Gemeinderatssitzung am 4. Mai 2006 und jene für das Versorgungsgebiet Etzen am 8. September 2009 beschlossen.
Der NÖ Landtag hat eine Änderung des NÖ Gemeindewasserleitungsgesetzes 1978 beschlossen. In der Novelle wurden Änderungen in den gebührenrechtlichen Bestimmungen vorgenommen. Aufgrund geänderter technischer Normen kann die Nennbelastung des Wasserzählers nicht mehr als Grundlage für die Bemessung der Bereitstellungsgebühr herangezogen werden.
Der obsolet gewordene Begriff „Nennbelastung“ wird nicht mehr verwendet. An dessen Stelle tritt als Multiplikand für die Berechnung der Bereitstellungsgebühr der Begriff „Verrechnungsgröße“.
Spätestens mit 1. Jänner 2017 muss daher eine den Änderungen im NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz 1978 entsprechende Wasserabgabenordnung erlassen werden. Eine Änderung der derzeitigen Wasserabgabenordnung hat somit mit Beginn jenes Ablesezeitraumes in Kraft zu treten, der nach dem 1. Jänner 2016 beginnt. Dies ist bei der Stadtgemeinde Groß Gerungs der 1. Oktober 2016.
Auf Basis der für die Wassergebührenverordnungen zu erstellenden Betriebsfinanzierungspläne musste der Gemeinderat neue Sätze beschließen.
Die neuen laufenden Gebührensätze für die WVA Groß Gerungs und Etzen lauten:
Bereitstellungsbetrag € 20,-- pro m³/h (vorher € 16,--)
Grundgebühr für 1 m³ Wasser sind € 1,50 (vorher € 1,30).
Für die Erstellung eines Leitungskatasters um € 90.000,- wird vom Bund eine Förderung über € 32.510,-- gewährt. Die Förderung wird jährlich in Form von Bauphasen- und Finanzierungszuschüssen bis ins Jahr 2040 ausbezahlt.
Der Gemeinderat hat die vorbehaltlose Annahme dieser Förderung beschlossen.
Die Firma Strabag AG aus 3532 Rastenfeld wurde mit den Erd-, Baumeister- und Professionistenarbeiten inkl. Lieferungen im Zuge der Siedlungserweiterung Etzen um netto € 278.899,82 beauftragt. Der Auftrag für die in diesem Zusammenhang durchzuführenden Prüfmaßnahmen wurde an die Firma Bär Prüftechnik GmbH aus 9821 Obervellach um netto € 2.536,-- erteilt.
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