Nach VfGH-Spruch
Groß Gerungser Stadträte jetzt fix

- Bürgermeister Igelsböck (l.) und Neo-Stadtrat Kienast (r.) bei der Sitzung.
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Polit-Streit: Verfassungsgerichtshof machte mit Urteil dritten Urnengang notwendig.
GROSS GERUNGS. Fast zwei Jahre nach Abhaltung der Gemeinderatswahl (26. Jänner 2020), sind in Groß Gerungs die Würfel für die neuen Stadträte endgültig gefallen. Denn trotz des damaligen Wahlergebnisses von 68,11 Prozent der Stimmen für die ÖVP, stellten sie aufgrund des bis dahin allgemein gültigen Anwendungsschemas den Anspruch auf alle fünf zu vergebenden Stadtratssitze.
Doch die Bürgerliste GERMS und die FPÖ legten Einspruch dagegen ein und bekamen vom Verfassungsgericht das Recht zugesprochen. Dennoch – bei der angeordneten Wahlwiederholung widersetzte sich die ÖVP Groß Gerungs dem Rechtsspruch und wählte abermals alle fünf Stadträte an Mandatare der eigenen Partei. Bürgermeister Maximilian Igelsböck (ÖVP) berief sich damals auf ein Landesgesetz, das nach – laut ÖVP Groß Gerungs – einer Präzisierung der Formulierung neu festgeschrieben wurde. Der Verfassungsgerichtshof gab einer von der Bürgerliste GERMS sowie der FPÖ nach der Wahlwiederholung abermalig eingebrachten Beschwerde wieder statt.
Dritter Wahlgang
Somit musste sich die ÖVP dem Urteil beugen und der Gemeinderat wählte am 4. November 2021 schlussendlich Christian Laister, Josef Eibensteiner und Josef Maurer (alle ÖVP) sowie Kolja Paul Deibler-Kub (SPÖ) und Markus Kienast (Bürgerliste GERMS) zu den neuen Stadträten. Kienast wird das Amt nun die halbe Zeit der verbleibenden Legislaturperiode, bis 31. Mai 2023, auf dem der FPÖ zustehenden Sitz führen. Danach wechselt der Stadtratsposten ins blaue Lager.
ÖVP-Stadträte müssen gehen
Für die davor noch als ÖVP-Stadträte tätigen Liane Schuster (Zuständigkeiten Kultur, Kultus, Tourismus, Ortsbildpflege, Blumenschmuck und Familie) und Karl Eschelmüller (Wirtschaft, Energie und Sport sowie Vertreter beim Gemeindeverband für Abgabeneinhebung in Zwettl) bleibt somit vorerst kein Platz mehr in der Stadtführung. Schuster hat laut ÖVP Groß Gerungs ihren Rückzug angeboten, wird aber als Kulturgemeinderätin weiterhin tätig bleiben. Eschelmüller soll im Zuge des noch in dieser Legislaturperiode geplanten Bürgermeisterwechsels von Igelsböck an Laister dann wieder als Stadtrat zurückkehren.
Für Markus Kienast war der Spruch des Verfassungsgerichtshofes Genugtuung, der er auch im Rahmen der Sitzung noch einmal Ausdruck verlieh: "Wir haben uns diese Rechtswidrigkeit nicht gefallen lassen und dank einiger Unterstützer aus Groß Gerungs, die die Anfechtung finanziert haben, das auch anfechten können." Zur Wahl zum Stadtrat sagte er, dass er das Amt zum Wohl aller Bürger ausüben und ein offenes Ohr haben werde. Der wieder zum Vizebürgermeister gewählte Christian Laister nahm nach dem Urnengang mit einem Seitenhieb auf Kienast Stellung: "Keiner wurde gewählt, um mit Klagen seinen persönlichen Vorteil zu verfolgen.“
Der Neo-Stadtrat kontert später via Nachricht an die BEZIRKSBLÄTTER: "Unsere Anfechtung nutzt der gesamten Opposition, vor allem aber stellt Sie das verfassungsrechtlich garantierte Mitspracherecht von über 30 Prozent der Gerungser Wähler im Stadtrat sicher. Das war unser Antrieb. In der Politik gibt es eben auch Spielregeln, und wenn die ÖVP vom Schiedsrichter eine Rote-Karte bekommt, sollte sie tunlichst den Fehler bei sich selber suchen."
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