Pflichtpraktikantin abgezockt
Arbeiterkammer mahnt korrekten Umgang mit Gastronomienachwuchs ein.
ZWETTL (bs). Der Leiter der Arbeiterkammer Zwettl, Jürgen Binder, brachte im Rahmen einer Pressekonferenz am Donnerstag, 20. Februar, einen besonders dreisten Fall vor. Eine 18-jährige Schülerin wurde im Rahmen eines Pflichtpraktikums im Hotel- und Gastgewerbe abgezockt. "In diesem besonders krassen Fall wurde fünf Monate überhaupt kein Entgelt bezahlt", so Binder. Eine nachfolgende Intervention der Arbeiterkammer brachte der jungen Mitarbeiterin eine Nachzahlung in Höhe von 3.800 Euro.
Binder mahnt deshalb den korrekten Umgang mit dem Gastronomienachwuchs ein: "Manchmal wird diese Zwangslage eines Pflichtpraktikums ausgenutzt. Obendrein fällt die Bezahlung oft zu niedrig oder ganz aus."
Deshalb rät Binder, sich bereits vor Antritt eines derartigen Engagements über die Höhe des Entgeltes sowie die Überstundenregelungen zu informieren. "Wenn ein Monat kein Geld kommt, ist das ein Alarmzeichen", so Binder. In einem derartigen Fall wird geraten, sofort zur Arbeiterkammer zu gehen.
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