Bezirk Zwettl: Neue Vorwürfe gegen Tierquäler
Nachbarin meldet sich zu Wort und wartet mit neuen Vorwürfen und jahrelangem Behördenkrieg auf.
KIRCHSCHLAG (bs). Die Bezirksblätter berichteten in der letzten Ausgabe über einen Fall von Tierquälerei im Raum Ottenschlag/Kirchschlag.
Nachbarin legt nach
Nach einer Verhandlungsrunde drohte die zuständige Richterin mit einer sofortigen Tierabnahme. Im Zuge der Recherchen wurden außerdem Verfahrensfehler der Behörde bekannt, sodass dieser Missstand seit mittlerweile rund elf Monaten überhaupt bestehen kann. Nach Veröffentlichung des Berichts meldete sich eine Nachbarin (Name der Redaktion bekannt) bei den Bezirksblättern und ließ mit weiteren schweren Vorwürfen aufhorchen.
So sei diese Problematik schon seit vielen Jahren bekannt, der Beschuldigte (für ihn gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung) würde baubehördliche Auflagen nicht einhalten, eine Abwasserverschmutzung in Kauf nehmen, das gesamte Anwesen verwahrlosen lassen und auch mit sämtlichen Nachbarn und Grundstücksanrainern aus der Landwirtschaft im Clinch stehen. Der Mann soll zudem äußerst rabiat sein und schon mehrere Nasen gebrochen haben, so die Nachbarin.
Am schlimmsten sei für sie jedoch der Zustand der Tiere. Ständig würden tote Tiere abtransportiert werden und selbst die Tierärzte aus der Region das Anwesen des Beschuldigten bereits meiden. Zustände, die die mit der Sache befasste Richterin demnächst wohl behandeln wird.
Gemeinde vs. Behörde
Laut der Nachbarin ist auch in diesen Fällen der Ball der Zuständigkeit ständig zwischen der Gemeinde Kirchschlag und der Bezirkshauptmannschaft Zwettl hin- und hergeschoben worden.
Kirchschlags Bürgermeister Johann Stieger (ÖVP) meint etwa auf Bezirksblätter-Anfrage: "Der Beschuldigte ist amtsbekannt. Er nimmt Kommissionen nicht ernst und macht bautechnisch alles in Eigenregie. Schreiben der Gemeinde werden ignoriert beziehungsweise eine Verzögerungstaktik gefahren. Aus meiner Sicht besteht hier Handlungsbedarf."
Der für die BH zuständige Matthias Krall beruft sich in einer Mail-Antwort auf Bezirksblätter-Anfrage wie schon zuletzt auf das laufende Verfahren: "Zusätzlich könnte eine Auskunft nur erteilt werden, sofern die Zuständigkeit der BH Zwettl besteht. Die Zuständigkeiten richten sich nach den jeweiligen Materiengesetzen. Die Prozessgestaltung vor dem Landesverwaltungsgericht obliegt diesem und ebenfalls nicht der Bezirkshauptmannschaft Zwettl."
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