"Holzhüttenaffäre": Bürgermeister Prinz freigesprochen
Illegale Bauten: Gemeindeoberhaupt musste sich am Donnerstag, 14. Juli 2016, wieder vor Gericht verantworten.
ZWETTL/KREMS (bs). Am Donnerstag, 14. Juli 2016, musste sich der Bürgermeister der Stadtgemeinde Zwettl, Herbert Prinz (ÖVP), wieder vor Gericht verantworten. Am Landesgericht Krems wurde über sein Vorgehen mit illegalen Bauten im Grünland verhandelt. Nach einer erstinstanzlichen Verurteilung und einer späteren Aufhebung des Richterspruchs vom Obersten Gerichtshof, musste Prinz also abermals den Gang auf die Anklagebank antreten.
Die Verhandlung war von 9 bis 12 Uhr unter dem Vorsitz von Mag. Bennersdorfer angesetzt. Der Wortlaut der staatsanwaltschaftlichen Vorwürfe:
Verbrechen des Missbrauchs der Amtsgewalt
"P. hat im Zeitraum von Juni 2009 bis Juni 2012 in XXX in seiner Eigenschaft als Bürgermeister, somit als Beamter, mit dem Vorsatz, dadurch einen anderen an seinen Rechten zu schädigen, nämlich das Land Niederösterreich in seinem Recht auf Einhaltung der Bauordnung unter Beachtung der darauf bezogenen Verfahrensvorschriften, insbesondere auf Bestrafung von Verwaltungsübertretungen nach der Bauordnung und der Beseitigung von rechtswidrig errichteten Bauwerken, seine Befugnis, im Namen der Gemeinde als deren Organ, nämlich als Baubehörde erster Instanz in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, dadurch wissentlich missbraucht, dass er in Kenntnis der Existenz von ohne Baubewilligung errichteten Schwarzbauten auf dem als Grünland Land- und Forstwirtschaft gewidmeten Grundstücke des H.M., die Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens bei der Bezirkshauptmannschaft Zwettl und eines Abbruchverfahrens unterließ, sondern das Verfahren zur Raumordnungsplanänderung einleitete."
Freispruch nicht rechtskräftig
Nach einer rund zweistündigen Verhandlung sprach der Schöffensenat den Bürgermeister von den Vorwürfen frei. Schon während der Verhandlung zeichnete sich der Freispruch ab. Sämtliche Angaben der Zeugen sowie des Angeklagten skizzierten ein Bild, wonach sich neben dem Bürgermeister auch der Stadtamtsdirektor Hermann Neumeister oder etwa die damalige Stadträtin für Raumordnung Andrea Wiesmüller sowie der Raumordnungsplaner Dr. Paula immer auf Angaben des Landes NÖ beriefen, dass es niemals Anzeichen an der Inkorrektheit des Vorgehens gab. So kam die Richterin zum Schluss, dem Bürgermeister keinen wissentlich begangenen Amtsmissbrauch nachweisen zu können.
Die Staatsanwältin erbat drei Tage Bedenkzeit, ließ jedoch durchblicken, keine Rechtsmittel einzulegen.
Mehr zum Thema:
"Prinz-Urteil nach Einspruch nicht rechtskräftig" http://www.meinbezirk.at/zwettl/politik/prinz-urteil-nach-einspruch-nicht-rechtskraeftig-d1328493.html
"Bürgermeister Prinz nimmt zum Richterspruch Stellung" http://www.meinbezirk.at/zwettl/politik/buergermeister-prinz-nimmt-zum-richterspruch-stellung-d1330247.html
"Urteil gegen Zwettls Bürgermeister Prinz aufgehoben" http://www.meinbezirk.at/zwettl/politik/urteil-gegen-zwettls-buergermeister-prinz-aufgehoben-d1691666.html
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.