Tagung der Kinder- und Jugendanwaltschaften in Innsbruck
Bei der Frühjahrstagung der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs am 9. und 10. März 2016 in Innsbruck standen folgende kinderrechtliche Themen im Vordergrund: Kürzung der Mindestsicherung und die Situation von Kindern und Jugendlichen auf der Flucht.
Kürzung der Mindestsicherung
Eines der behandelten Themen bei der Frühjahrstagung der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs (KIJA) war die zur Diskussion stehende Kürzung der Mindestsicherung. Die bedarfsorientierte Mindestsicherung dient der Armutsbekämpfung und der Abdeckung menschlicher Grundbedürfnisse. Aus diesem Grund lehnen die Kinder- und Jugendanwaltschaften die Deckelung der Mindestsicherung bei Mehr-Kind-Familien ab. Die Kürzung der Mindestsicherung würde sich auf die Kinder im gemeinsamen Haushalt auswirken. Gleichzeitig würde die Armutsgefährdung dieser Familien bzw. Kinder weiter verstärkt.
Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen auf der Flucht
Ein weiteres Thema war die Situation von Kindern und Jugendlichen auf der Flucht.
Viele dieser Kinder werden in Österreich bleiben. Jedoch muss ihre Situation hier verbessert werden. Eine angemessene Versorgung und Unterstützung sollte infolge eine gute Integration ermöglichen.
Handlungsbedarf besteht in folgenden Bereichen
- Ab dem ersten Tag der Ankunft braucht es einen österreichweiten Standard der Kinder- und Jugendhilfe im Umgang mit den geflüchteten Kindern und Jugendlichen.
- Die Kinder benötigen schnellstmöglich einen strukturierten Tagesablauf und qualifizierte Betreuung ausserhalb von Einrichtungen der Bundesbetreuung
- Rasche Zuteilung in die Bundesländer mit Unterkunft, Betreuung und angemessener Versorgung
- Derzeit wird das Ausbildungspflichtgesetz begutachtet. Dies muss unbedingt auch Jugendliche auf der Flucht beinhalten. Dies ist die Basis für eine gelungene Integration.

Kindeswohl muss Vorrang haben
Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs erinnern an die Kinderrechtskonvention. Diese besagt, dass kein Kind diskriminiert werden darf. Oben angeführte Maßnahmen sind daher umgehend umzusetzen.
Die Kinder- und Jugendanwaltschaften als Lobby für alle Kinder und Jugendlichen fordern daher, dass das Kindeswohl immer vorrangig Berücksichtigung finden muss!
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