Beschäftigung von Tourismus-Schülern ist gesetzlich geregelt

AK-Tirol bzw. Bundesministerium für Bildung bestätigen - Beschäftigung von Tiroler TourismusschülerInnen bei Events, Banketten und Catering als Schulveranstaltung ist nicht zulässig. | Foto: pixabay / blickpixel
  • AK-Tirol bzw. Bundesministerium für Bildung bestätigen - Beschäftigung von Tiroler TourismusschülerInnen bei Events, Banketten und Catering als Schulveranstaltung ist nicht zulässig.
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TIROL. SchülerInnen von Tourismusfachschulen werden immer wieder bei Schulveranstaltungen außerhalb der Unterrichtszeit eingesetzt. Teilweise entsprechen diese Einsätze nicht den gesetzlichen Rahmenbedingungen

Einsätze bei auswärtigen Events, Banketten und Caterings

SchülerInnen von Tourismusfachschulen werden häufig bei Events und Banketten von Unternehmen oder öffentlichen Institutionen außerhalb der Schule eingesetzt. Diese Veranstaltungen finden teilweise am Abend und in der Nacht statt. Da diese Beschäftigung zusätzlich zum Unterricht statt findet, haben sich Eltern betroffener SchülerInnen an die AK Tirol gewandt, um sich über die rechtliche Situation zu informieren.

Rechtliche Rahmenbedingungen müssen eingehalten werden

Laut AK Tirol (Arbeiterkammer Tirol) und Bundesministerium für Bildung bestätigen, dass solche Einsätze nicht immer den rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechen. Gegen rechtliche Rahmenbedingungen verstößt eine Klausel im Aufnahmevertrag einer Tourismusfachschule: SchülerInnen verpflichten sich, an Events, Banketten und Catering als Schulveranstaltungen mitzuarbeiten und darüber hinaus freiwillig bei diesen „schulbezogenen Veranstaltungen“ beschäftigt zu werden.

Beschäftigung außerhalb der Schule ist keine Schulveranstaltung

Eine Beschäftigung von SchülerInnen bei auswärtigen Events und Banketten kann nicht als Schulveranstaltung und auch nicht als schulbezogene Veranstaltung gewertet werden. Solche Einsätze können nur im Rahmen der Unterrichtsgegenstände „Betriebspraktikum“, „Betriebspraktikum" sowie "angewandtes Projektmanagement“ stattfinden. Finden diese Einsätze außerhalb der Schule statt, müssen diese zu marktüblichen Preisen abgerechnet werden. Denn es kann nicht Ziel der Schule bzw. der Ausbildung sein, in Konkurrenz zu gewerblichen Unternehmen zu treten, so das Bundesministerium für Bildung. "Ich gehe zumindest davon aus, dass die Schülerinnen und Schüler bei ihren Einsätzen korrekt abgerechnet werden.“, so AK-Tirol Präsident Erwin Zangerl.

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