Bezirksgericht Hollabrunn
Zaun zum Heckenschneiden entfernt
Um besser zum Schneiden der Hecke zu kommen entfernte ein Oberstinkenbrunner gemeinsam mit dem Ortsvorsteher den Zaun eines Anrainers. Dafür mussten sie sich vor Gericht verantworten.
HOLLABRUNN. "Es war geplant, den Zaun nach dem Heckenschnitt wieder aufzustellen", bekannte sich der Angeklagte aus Oberstinkenbrunn nicht schuldig. Dazu kam es aber nicht, weshalb der Grundbesitzer Anzeige erstattete: "Der Zaun ist niedergetreten, die Holzbretter und das Drahtgeflecht kaputt, den kann man nicht wieder aufstellen." Der Angeklagte behauptete vor Gericht, der Zaun wäre auf Gemeindegrund gestanden.
Lok
Richter Erhard Neubauer wollte sich selbst ein Bild von dem Sachverhalt machen und berief kurzerhand einen Lokalaugenschein ein. "Herr Rat, nehmen Sie Arbeitshandschuhe mit", war das Opfer ein.
Vor Ort war dann schnell klar, dass der Zaun nicht mehr aufzustellen ist. Angeklagter, Zeuge Ortsvorsteher und Opfer einigten sich darauf, gemeinsam einen neuen Zaun, der sich bereits am Grundstück befindet aufzustellen und ebenso durch die Gemeinde die Grundstücksgrenzen vermessen zu lassen.
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